Kann trotz Insolvenz auf Miete verklagt werden?

5 Antworten

Es hängt davon ab, ob ihr beide den Mietvertrag unterzeichnet habt und ob du nach eurer Trennung aus dem Mietverhältnis ausgeschieden bist. Wenn du immer noch Mieterin bist, dann haftet ihr gesamtschuldnerisch. Das würde bedeuten, dass der Vermieter dich tatsächlich in Anspruch nehmen kann, wenn bei deinem Ex-Freund nichts zu holen ist.

Der Vermieter ist Gläubiger und hätte im Insolvenzverfahren berücksichtigt werden müssen, wenn dein Freund zu dem Zeitpunkt mit den Mietzahlungen schon in Verzug war.

xenia1234x 
Fragesteller
 13.10.2015, 13:16

Wir haben beide den Mietvertrag unterzeichnet, ich habe versucht aus dem Mietvertrag auszuscheiden aber mein Ex-Freund wollte in der Wohnung bleiben und hat nicht unterschrieben.

Mein Ex hat mich belogen und gesagt er hätte Miete bezahlt und kriegt in zwei Monaten einen neuen Mietvertrag aufgesetzt.

Als ich dies beim Vermieter selbst erfahren wollte und vor einigen Tagen nachfragte, erzählte mir dieser dass mein Ex seit August keine Miete mehr gezahlt hat.

Als ich meinen Ex nun darauf angesprochen hatte, meinte er man könnte ihm eh nichts anhaben, er sei seit 5 Monaten in der Insolvenz und ich müsste nun dafür aufkommen, obwohl ich auch nur in der Ausbildung bin..

Impeachment  13.10.2015, 13:25
@xenia1234x

So Leid es mir tut aber das war Unklug von Dir.

Allerdings hat dein Ex Unrecht, wenn er meint er könne nun Schulden mache wie er will. Es darf in der Privat Insolvenz keine neuen Schulden machen, er befindet sich jetzt höchstwahrscheinlich in der Wohlverhaltensphase der Insolvenz (nehme ich an da Du ja sagst er sei in der P.insolvenz) und in der muss er sich wie der Name schon sagt Wohlverhalten (KEINE NEUEN SCHULDEN und schon gar nicht Vorsätzlich). Ich kann dir nur Raten solche Aussagen von Ihm irgendwie zu Dokumentieren. Vllt gibst Du ihm ja mal den Hinweis, dass wenn er nicht langsam seinen Popo hochbekommt er seine privat insolvenz vergessen kann. 

Du musst jetzt unbedingt aus dem Mietvertrag raus und das so schnell wie möglich.

Mignon1  13.10.2015, 13:31
@xenia1234x

Der Vermieter hätte deinem Ausscheiden aus dem Mietvertrag zustimmen müssen. Ob er das getan hätte, ist zweifelhaft. Immerhin hat er 2 Mieter, so dass die Miete für ihn sicherer ist. Wenn der eine Mieter nicht zahlen kann, muss der andere es tun. Dieser Fall ist jetzt eingetreten. Ob du die Zustimmung deines Ex-Freundes gebraucht hättest, weiß ich nicht.

Meiner Meinung nach hätte dein Ex-Freund die Mietschulden im Insolvenzverfahren gar nicht machen dürfen bzw. sie dem Berater mitteilen müssen. Das hat er nicht getan. Es kann für ihn sehr negative Auswirkungen haben, wenn es herauskommt.

Gehe mal zum Mieterschutzverein und lasse dich dort beraten. Dann bist du sicher, dass du richtige Auskünfte erhältst.

Mignon1  13.10.2015, 13:34
@Impeachment

Genau! Aber der Vermieter wird sie jetzt nicht aus dem Vertrag entlassen. Dann bekäme er gar keine Miete mehr.

xenia1234x 
Fragesteller
 13.10.2015, 13:48
@Mignon1

Vielen Dank für euren hilfreichen Rat!

Mignon1  13.10.2015, 13:53
@xenia1234x

Sehr gerne und alles Gute!

Geh wirklich zum Mieterschutzbund. Wenn du nicht aus dem Mietvertrag herauskommst, wird der Vermieter euch beide  vermutlich verklagen. Du bezahlst bis zum Auszug die Miete und die gesamten Prozeßkosten, wenn ihr verliert, was anzunehmen ist. So ein Prozess kann sich über mehrere Monate hinziehen. Das kann teuer werden. Frag den Mieterschutzbund, ob du deinem Ex-Freund mit seinem nicht eingehaltenen "Wohlverhalten" im Insolvenzverfahren drohen sollst.

Impeachment  13.10.2015, 14:28
@xenia1234x

Auch von mir ein sehr gerne.

Habe mich nochmal ausführlicher in die Sache eingelesen.

"Sind auf der Mieterseite mehrere Personen beteiligt, kann ein Mieter sein Ausscheiden aus dem Mietvertrag jedoch nicht einseitig dadurch bewirken, dass nur er das Mietverhältnis kündigt. Bei einer Mehrheit von Mietern kann das Mietverhältnis durch Kündigung nur dadurch beendet werden, dass alle Mieter den Vertrag kündigen. Auch der Vermieter kann einen Mietvertrag nur gegenüberallenMietern kündigen. Soll jedoch nur ein Mieter aus dem Mietverhältnis ausscheiden, weil der oder die anderen in der Wohnung verbleiben wollen, führt dies nicht zu dem gewollten Ergebnis."

Da ein Ausscheiden nur eines Mieters mit Hilfe einer Kündigung durch oder gegenüber einem Mitmieter nicht herbeigeführt werden kann, bedarf es  einer vertraglichen Vereinbarung, an der sowohl die Mieter als auch der Vermieter beteiligt sind. Alle Beteiligten müssen sich darüber einigen, dass einer der Mieter aus dem Mietverhältnis ausscheidet und dieses mit dem oder den übrigen fortgesetzt wird. Wirkt nur einer der Mieter oder der Vermieter nicht mit, scheitert das Ausscheiden eines Mieters. Es kann durchaus vorkommen, dass insbesondere der Vermieter nicht bereit ist, einen Mieter aus dem Mietverhältnis zu entlassen, weil er dadurch einen Schuldner für seine Mietzinsforderung verliert. Insbesondere, wenn es sich bei dem ausziehenden Mitmieter um einen solventen und zuverlässigen Schuldner handelt, wird der Vermieter diesen nicht so schnell verlieren wollen."

(Quelle: http://www.mietrecht.org/kuendigung/gemeinsamer-mietvertrag-ausscheiden-eines-mieters/)

Das ganze macht deine Situation nicht leichter, aber jetzt kannst Du dich wenigstens etwas Einlesen und hoffentlich irengwie aus der Sache rauskommen. Du solltest, wenn irgendwie möglich dafür Sorgen, dass Du deinen Mietanteil aufbringst. Die Kosten werden dich einholen auf welchen Weg auch immer. An deiner Stelle würde ich den Druck auf deinen EX massiv erhöhen.

Und nun kann ich dir nur noch die Daumen drücken

Läuft der Mietvertrag auf euch beide?

Ja dann kann der Vermieter die Miete bei dir einfordern.

Stehst du nicht mit im Mietvertrag hat er keine Handhabe gegen dich.

Allerdings kannst du die Miete wiederrum von deinem Freund Anteilig einfordern. Aber da er Zahlungsunfähig ist hast du wohl verloren.

Ich hoffe du bist mittlerweile raus aus diesem Mietvertrag.

Wir haben beide den MIETVERTRAG unterzeichnet,

§ 421 BGB Gesamtschuldner

Schulden mehrere eine Leistung in der Weise, dass jeder die ganze Leistung zu bewirken verpflichtet, der Gläubiger aber die Leistung nur einmal zu fordern berechtigt ist (Gesamtschuldner), so kann der Gläubiger die Leistung nach seinem Belieben von jedem der Schuldner ganz oder zu einem Teil fordern. Bis zur Bewirkung der ganzen Leistung bleiben sämtliche Schuldner verpflichtet.

http://dejure.org/gesetze/BGB/421.html

 ich habe versucht aus dem Mietvertrag auszuscheiden aber mein Ex-Freund wollte in der Wohnung bleiben und hat nicht unterschrieben.

Dann hätte man auf Zustimmung zur Kündigung klagen müssen.

Impeachment  13.10.2015, 17:46

Hallo johnnymcmuff,

hast Du evtl. ein Beispiel indem für das mit dem Klagen auf Zustimmung funktioniert hat?

johnnymcmuff  13.10.2015, 20:47
@Impeachment

Nein leider nicht, habe gegoogelt aber auch nichts gefunden.

Ich fürchte Du musst die Mietrückstände jetzt alleine zahlen. Alles was du tun kannst ist, Deine Forderung beim Insolvenzverwalter Deines Ex-Freundes zur Tabelle anzumelden. Aber schnell, wenn schon 5 Monate rum sind.

Wer steht im Mietvertrag? Wenn Du den Mietvertag mitunterschrieben hast, wurdest Du nach dem Auszug aus dem Mietvertag herausgenommen?