Kann Taschengeld versteuert werden?

7 Antworten

Wenn es um reines Taschengeld oder auch Unterhaltsleistungen geht, unterliegt es nicht der Einkommensteuer. Unwichtig ist dabei auch, ob du nebenbei noch was durch Arbeit verdienst. Allenfalls könnten sich die Beträge auf bestimmte Sozialleistungen (ALG II, Wohngeld) auswirken. Es könnte aber auch eine Schenkung im steuerlichen Sinn anzunehmen sein, zumindest für den Teil, der über das Existenzminimum hinausgeht und damit nicht mehr durch die Regelungen zur Unterhaltspflicht des BGB gedeckt sind.
Obwohl für die Besteuerung alle Schenkungen (und Erbschaften) von derselben Person in einem Zeitraum von 10 Jahren zusammengezählt werden, sind die Freibeträge so hoch, dass eine Steuerzahlung bei den genannten Summen noch lange nicht eintritt.
Das Problem : das ErbStG verlangt die Mitteilung von Erbschaften und Schenkungen ohne Rücksicht auf deren Höhe.

...also, komische Schlammschlacht bei so einer simplen Frage.
 
Nein, das Taschengeld zählt nicht zu den Einkünften, es wird nicht ver- und auch nicht besteuert.
 
Auch eine Würdigung im Schenkungsteuerbereich entfällt, da die Ausreichung des Taschengeldes kein Geschenk, sondern die Erfüllung der normalen Unterhaltspflicht ist, auch wenn es 800 Euro im Monat sind.

NEIN !
Taschengeld gehört nicht zu den Einkunftsarten im Sinne des Einkommensteuergesetzes.

Erst wenn das zu absoluten Dauerernrichtung wird, könnte man über Schenkung nachdenken, aber da gilt ein Freibetrag von 400.000 Euro.

Deine Eltern geben dir 800 Euro Taschengeld im Monat? Wie sollst du denn jemals ein Verhältnis zum Geld und zur Arbeit entwickeln, wenn du jetzt schon lernst, daß man durch´s nichstun 800,00 im Monat bekommst? Aber, um deine Frage zu beantworten: Nein, daß brauchst du nicht versteuern.

tazinator 
Fragesteller
 14.10.2009, 02:17

ne im moment bekomme ich 100 die woche , aber später meine ich wenn ich 18 bin und das erhöht wurde

tazinator 
Fragesteller
 14.10.2009, 02:21
@tazinator

ich will nur arbeiten später damit mir nicht langweilig wird , meine eltern sind auch schon in rente gegangen , weil die nicht mehr arbeiten brauchen , okay mein vater arbeitet noch teilweise , aber die haben auch für die familie vorgesorgt

TillWollheim  14.10.2009, 02:22

warum denn nicht - sein vater verdient 20'000 im Monat, dann kann er doch seinem Sohn einen Vorgeschmack darauf geben, daß man mit Arbeit nie gutes Geld verdient sondern nur mit Ausbeutung oder Betrug! Die Abmahnanwältin Katja Günther verdient 20'000 Euro am Tag - solange sie noch lebt! Ackermann will ich in dem Zusammenhang jetzt nicht erwähnen, weil der sein geld schon eher "vedient". Die Engländer sind besser - die sagen nicht "deserve" aber "earn" a salary. Till

Guck doch einfach in § 2 EstG - da steht alles drin :-)

tazinator 
Fragesteller
 14.10.2009, 02:26

für dich als jurist ( denk ich mal ) , ist das einfach aber für mich.... ,lol

EnnoBecker  14.10.2009, 10:12

...also, ein toller Ratschlag. Bist du bitte so lieb und kopierst die Stelle mit dem Taschengeld mal hier herein? Dann weiß gleich jeder Bescheid.