Kann rewe von mir wegen eines Diebstahls Geld fordern?

14 Antworten

steht am eingang das Jeder Diebstahl zur anzeige gebracht wird und der Preis steht auch dabei.

Da gibt es nichts zu diskutieren, lerne daraus.

Hallo,

für eine Beantwortung deiner Frage müsstest du mal deutlich näher erläutern, wieso 100 € von dir verlangt werden. Ich halte den Fall für problematisch, insb. weil mir nicht ganz klar ist, woher eine AGB Geltung einer nachteiligen Vertragsstrafe herrühren sollte, die nicht mangels wirksamer Einbeziehung an § 107 BGB scheitern würde (A.A. vertretbar). Das Problem ist allerdings juristisch beleuchtet äußerst komplex. Ich habe vor wenigen Monaten mal eine Klausur korrigiert, die soetwas ähnliches zum Gegenstand hatte, selbst die besten Bearbeiter sahen diese Möglichkeit nicht. Aber ich werde mich jetzt zu nichts äußern, was ich hier nicht aus dem Sachverhalt herauslesen kann.

Ebenso ist es problematisch sowieso anfallende Kosten (Kaufhausdetektive?) einzufordern. Aber auch das steht nicht im Sachverhalt.

Da musst du mal deutlich präziser werden, tut mir Leid.

Viele Grüße, JS

niklol01 
Fragesteller
 25.05.2016, 21:42

sag bitte wie genau ich noch das präzieser erzählen soll. der mitarbeiter sagte mir das eine arbeitskollegin über die kameras auf mich aufmerksam wurde also kein ladendetektiv. die polizei war berits schon vorher im laden also werden auch dafür keine kosten anfallen falls deshalb überhaupt kosten anfallen können

niklol01 
Fragesteller
 25.05.2016, 21:52

Wenn du bereit wärst mir jedes detail der rechtlichen lage dazu zu erklären dann erzähl ich dir alles was pasiert ist bis aufs kleinste detail.

Jurasuppe  25.05.2016, 22:02
@niklol01

Diese Leute stützen ihre Forderung auf irgendetwas ... hängt z.B.
wirklich ein Schild aus, wie manche andere hier behaupten? Wenn ja, was steht damit in Verbindung? Steht z.B. darauf "Diebe zahlen hier 100€"? Wurde in irgendeiner Form ein Schaden aufgelistet (Sowieso-Kosten, s.o.)? Hast du ein Schreiben von denen mitgekriegt, in dem möglicherweise etwas genaueres steht? Es gibt m.E. zur Zeit leider nicht genügend Informationen um diese Frage beantworten zu können...

Naja, versprechen kann ich dir nichts. Ich weiß von meiner Korrektur, dass es wirklich sehr komplex war ^^, ich hätte es in einer Klausursituation auch selbst nicht beherrscht. Was du hier erzählen willst, musst du selbst entscheiden. Ab und zu suche ich mir einen interessanten Fall und prüfe da mal etwas herum. Ich weiß jedoch, dass das hier z.T. umstrittene Bereiche sind. Ich mag es nur nicht, wenn andere Leute (siehe einfach andere Kommentare) eher "mäßig-qualifizierte" Antworten geben und die Komplexität des Problems außen vor lassen - oder sich gar anmaßen mit den wenigen Informationen überhaupt eine Antwort geben zu können ... meistens auch nur aus Laune und der Inanspruchnahme höherer Moralpositionen heraus. Ich heiße Diebstahl zwar auch nicht gut, aber für die Sühne des Unrechts gibt es Strafrecht, dem muss man nicht mit unbegründeten zivilrechtlichen Forderungen begegnen, das ist ebenfalls eine Sauerei.

Auch kann ich nur meine Rechtsansicht zu dem Fall schildern, diese erhebt natürlich keinerlei Anspruch auf Richtigkeit oder Vollständigkeit. Aber es wäre möglich, dass du selbst noch nicht über die nötigen Informationen verfügst, damit eine Beurteilung der Rechtslage überhaupt möglich ist... (zumindest die Ausgangsfrage ist so knapp gehalten).

Viele Grüße, JS

Das können sie sofern der Konzern es schriftlich darlegen kann. Bei meiner Rewe-Filliale steht vorne im Eingangsbereich ein Diebstahl-Warnhinweis. 

Tja...das war dann ein sehr teures Bier...und ja, das mit den 100,-- ist die Bearbeitungsgebühr und rechtens so. Ist normalerweise auch im Kassenbereich ausgehängt. Dieses nette Schild wo meist in etwa draufsteht Ladendiebstahl lohnt sich nicht und wird zur Anzeige gebracht.

Du hast schließlich auch eine Polizeistreife beschäftigt, die eine Amtshandlung vornehmen mußte. Mit 15 bist du übrigens strafmündig, aber dein 'bla bla' läßt mich annehmen, daß das ohnehin vergebene Liebesmüh ist bei dir. Ich wünsch dir viel Spaß bei der Jobsuche.


Solche Zahlungen sind noch im Rahmen dessen, was die Justiz akzeptiert und mit Warnschildern im Laden wirst Du darüber aufgeklärt.