Kann Polizei nur einen Test machen?

7 Antworten

gehe davon aus, dass die polizei oder besser die beamten einen "6. sinn" dafür haben, ob jemand trotz fehlender fahne bei äußerlich sichtbaren merkmalen alkohol oder drogen konsumiert hat.

klingt irgendwie albern, das rauchen eines joints durch das trinken von alkohol kaschieren zu wollen, der führerschein ist so oder so erstmal weg. liegst du beim "pusten" über dem limit, wird ohnehin eine blutprobe durchgeführt, und dabei werden ggf. auch beide drogen festgestellt.

Sie können alles testen was sie vermuten das du genommen oder getrunken hast aber erst werden sie dich fragen und dir die chance geben es selber zu sagen

Hallo AndreButze,

wo hast Du denn diesen Unsinn her?

Also zum einen, die Polizei kann Dich anlässlich einer Verkehrskontrolle bitten:

  1. dass Du Dich einer Atemalkoholprobe unterziehst und
  2. dass Du eine Urinprobe für einen Drogenschnelltest abgibst und
  3. dass Du an Dir einen Drogenwischtest an Dir durchführen lässt.

Das ist aber nichts weiter als eine Bitte die man durchaus ablehnen kann, ohne das man mit rechtlichen Folgen rechnen muss. Die Kontrolle kann dadurch nur etwas länger und intensiver ausfallen.

Lediglich, wenn es konkrete Hinweise auf illegale Substanzen im Blut gibt, die auf eine Straftat gem. §315c oder § 316 StGB schließen lassen, wird eine Blutentnahme nach folgender Rechtsgrundlage durchgeführt:


§ 81a StPO - Körperliche Untersuchung des Beschuldigten, Blutprobe

(1) Eine körperliche Untersuchung des Beschuldigten darf zur Feststellung von Tatsachen angeordnet werden, die für das Verfahren von Bedeutung sind. Zu diesem Zweck sind Entnahmen von Blutproben und andere körperliche Eingriffe, die von einem Arzt nach den Regeln der ärztlichen Kunst zu Untersuchungszwecken vorgenommen werden, ohne Einwilligung des Beschuldigten zulässig, wenn kein Nachteil für seine Gesundheit zu befürchten ist. 

(2) Die Anordnung steht dem Richter, bei Gefährdung des Untersuchungserfolges durch Verzögerung auch der Staatsanwaltschaft und ihren Ermittlungspersonen (§ 152 des Gerichtsverfassungsgesetzes) zu. 

(3) Dem Beschuldigten entnommene Blutproben oder sonstige Körperzellen dürfen nur für Zwecke des der Entnahme zugrundeliegenden oder eines anderen anhängigen Strafverfahrens verwendet werden; sie sind unverzüglich zu vernichten, sobald sie hierfür nicht mehr erforderlich sind.


Hinweise die die Blutentnahme nach der eben angeführten Rechtsgrundlage rechtfertigen sind z.B.

  • Fehlverhalten im Straßenverkehr / Verkehrsunfall und zusätzlich
  • verwaschene Stimme
  • unsicherer Gang
  • glasige Augen
  • unnatürliche Pupillenreaktionen
  • Alkoholgeruch
  • Drogenfund im Auto oder geleerte Alkoholflaschen im Auto
  • usw. usw.

Ist das der Fall, bist Du verpflichtet die Blutentnahme an der durchführen zu lassen. Leistest Du dabei Widerstand, wird die Blutentnahme mit Zwang durchgeführt und es droht ggf. noch ein Strafverfahren wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte gem. § 113 StGB.

Schöne Grüße
TheGrow

SozialMann  17.10.2015, 18:59

Wobei gesagt werden muss, dass diverse Reaktionstests zur Feststellung der Fahrtauglichkeit, genauso wie der Pupillenreaktionstest nur freiwilliger Natur sind.

Das mit der Pupillenreaktion ist so oder so etwas umstritten. Ich kann den meisten Klienten aufgrund der Pupillen nicht ansehen, dass sie BtM konsumiert haben obwohl diese nach eigenen Ausgaben "voll drauf" sind. Meiner Meinung nach ist nur gut zu erkennen, wenn man bestimmte Substanzen (z.B. MDMA) und das nicht im Mischkonsum (mit z.B. Opiaten/Opioiden) konsumiert hat.

TheGrow  17.10.2015, 19:14
@SozialMann

Die strafprozessuale Maßnahme nach § 81a StPO muss außer wenn Gefahr im Verzuge vorliegt von einem Richter angeordnet werden.

Und wenn die Polizisten dem Richter begründen warum sie aufgrund der vorliegenden Indizien von einer Straftat nach § 316 StGB ausgehen, wird der Richter die Blutentnahme auch anordnen, um entweder den Verdacht der Trunkenheit im Straßenverkehr zu bestätigen oder auch zu widerlegen.   

In der Praxis habe ich noch nie erlebt, dass ein Richter die Anordnung nicht gibt.

SozialMann  17.10.2015, 19:37
@TheGrow

Das liegt aber auch daran, dass die Polizei weiß, dass wenn sie mit einer unbegründeten Anfrage kommen ( also, wenn noch niemals ein BtM-Delikt durch die Person aktenkundig geworden ist und auch keine offensichtlichen Beeinträchtigungen bestehen), sie eine Ablehnung bekommen würden. Ich könnte mir vorstellen, dass es hier ganz klare Anweisungen gibt. Z.B. Konnte bei meinem Drogenkonsumierenden Klienten, wenn sie wegen BtM polizeibekannt waren nach einer Verweigerung der Tests immer eine richterliche Verfügung zur Blutentnahme besorgt werden. Andere Klienten, welche auch süchtig ( und auch so aussehen) sind wurden nur seltenst nach der Personalienüberprüfung auch nur auf einen Drogentest angesprochen, obwohl die Kontrollen oft mit genau dem Verdacht begonnen hatten ("...haben Sie in den letzten 24 Std. irgenwelche Medikamente, Alkohol oder sonstige Betäubungsmittel zu sich genommen?"). Die Leute (mit reiner Weste), welche doch auf einen freiwilligen (Quick-)Drogentest angesprochen wurden und sich weigerten diesen ("aus Prinzip") durchzuführen, wurde eine schöne Fahrt gewünscht. Eine Bekanntheit bzgl. BtM bei der Polizei reicht scheinbar aus um (zuzüglich ein paar anderen Indizien, welche ja durchaus subjektiver Natur sein können, wie z.B. rote, glasige Augen oder eine überdurchschnittliche Nervösität, welche bei jedem Menschen auftreten können) eine solche richterliche Verfügung einzuholen.

In der Praxis habe ich auch noch nie gehört, dass eine Verfügungsanfrage (wenn sie denn gestellt wurde) dieser Art abgelehnt wurde. Hier im Forum berichten jedoch einige von solchen Erlebnissen mit etwas übereifrigen Polizisten, welche dann von einem Richter bzw. der StA gebremst wurden.

Joel022  20.04.2021, 20:27

Das war nicht die Frage. Sie frägt ob die polizei nur einen test machen darf und nicht ob man den test verweigern kann. Hast viel zu viel einfach um sonst geschrieben. Hahah

Hallo

selbstverständlich könnten sie beide Test machen, wenn du die Test nicht ablehnst

Doch wenn sie denn Verdacht haben könnten sie beides machen

SozialMann  17.10.2015, 19:03

Beide Tests sind freiwillig und für eine Blutentnahme wird die Verfügung eines Richters bzw. eines Staatanwaltes benötigt, wenn die betreffende Person dieser nicht zustimmt.