Kann mir jemand erklären, warum im Bundesgesetzblatt steht "ausgegeben zu Bonn", was hat Bonn damit zu tun?
8 Antworten
Danke für einige schnelle Antworten, allerdings habe ich mich vorher auch versucht zu informieren. Der Sitz des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz ist Berlin und der Verlag hat seinen Sitz in Köln. Daran kann es also nicht liegen.
https://de.wikipedia.org/wiki/Bonn#Justizbeh.C3.B6rdenDas in Bonn beheimatete Bundeszentralregister ist zum 1. Januar 2007 mit der Außenstelle des Bundesjustizministerium im neugebildeten Bundesamt für Justiz mit Sitz in Bonn aufgegangen. Dort wird unter anderem das Bundesgesetzblatt
herausgegeben. Gemäß dem Berlin/Bonn-Gesetz behält das
Bundesjustizministerium weiterhin eine Außenstelle mit etwa 30
Mitarbeitern in Bonn.
Soweit ich weiß, ist zwar der Hauptsitz der Bundesdruckerei in Berlin, hat aber eine Zweigstelle in Bonn und dort wird auch das Bundesgesetzblatt gedruckt und herausgeben.
Dass das deshalb dort steht, weil die Abteilung des Bundesjustizministeriums, die dafür zuständig ist, immer noch ihren Sitz in Bonn hat, wurde dir bereits mehrfach erklärt.
Als Grund für die Frage vermute ich eines der Märchen der Reichsbürger, wonach Berlin nicht zur Bundesrepublik gehört. Ich empfehle diesbezüglich die Lektüre von Artikel 1 Absatz 1 des sog. 2+4-Vertrags:
Das vereinte Deutschland wird die Gebiete der Bundesrepublik
Deutschland, der Deutschen Demokratischen Republik und ganz Berlins
umfassen.
Dass das deshalb dort steht, weil die Abteilung des Bundesjustizministeriums, die dafür zuständig ist, immer noch ihren Sitz in Bonn hat
Das Bundesjustizministerium in Bonn war für die Veröffentlichung mal zuständig, inzwischen obliegt der Verantwortung über die Veröffentlichung beim Bundesamt für Justiz.
Gut, war mir nicht bekannt, aber das Bundesamt für Justiz hat seinen Sitz ja auch in Bonn.
Das Bundesjustizministerium, welches das Bundesgesetzblatt herausgibt, hat seinen Sitz in Bonn.
Nein, es hat da allenfalls einen Zweitsitz. Der Sitz ist schon lange in Berlin.
Du hast Recht. Herausgegeben wird es dann aber vom Zweitsitz in Bonn.
Richtig, Zweitsitz.
Das liegt daran, dass der Teil der für die Verkündigung zuständig ist in Bonn sitzt.
Das Bundesamt für Justiz nimmt die Aufgaben der Schriftleitungen der Bundesgesetzblätter und des amtlichen Teils des Bundesanzeigers wahr. Damit obliegt ihm die Verantwortung über die Verkündung von Gesetzen, Verordnungen und sonstigen Bekanntmachungen.
https://www.bundesjustizamt.de/DE/Themen/Gerichte_Behoerden/Verkuendung/Verkuendung_node.html
Es gibt immer noch einen Dienstsitz in Bonn. Es liegt also sehr wohl daran.