Kann mich das Jugendamt zwingen?

7 Antworten

Ich verstehe Deine Frage nicht wirklich!

Die Kinder Deiner Ex-Frau sind auch Deine Kinder? Dann solltest Du Dich natürlich um sie kümmern! Wenn Du Dich nicht um die Kinder kümmerst, Dich nicht um sie > sorgst, kann Deine Ex-Frau das alleinige Sorgerecht beantragen und wird es auch bekommen. Das Jugendamt kann Dich so zwar nicht direkt, aber indirekt "zwingen"! Aber wenn Du Gewalt anwendest etc. kann Dir das Sorgerecht und das Umgangsrecht entzogen werden. Aber das entscheidet nicht das Jugendamt.

Sind es nicht Deine Kinder, dann hast Du mit deren Betreuung und Erziehung nichts zu tun. Bist also zu nichts verpflichtet.

kiniro  20.04.2023, 07:10

So einfach ist das nicht.

Solange ein Elternteil den Kindern nicht schadet und diese einfach nur ignoriert, indem der Erzeuger die Kinder nicht zeitweise zu sich nicht, kann diese Person trotzdem das gemeinsame Sorgerecht behalten.

Wenn du die Kinder nicht nimmst, werden diese wohl in ein Heim oder einer Pflegefamilie landen. Hört sich zwar hart an, ist aber so..... Also an deiner Stelle würde ich die Kinder nehmen. Falls nicht, könnte ich mir vorstellen, dass sie den späteren Kontakt zu dir ablehnen, was denke ich auch nicht schön ist!

über das Sorgerecht kann nur das Vormundschaftsgericht entscheiden. Das Jugendamt kann aber kurzfristig die Kinder wegnehmen. Dich zwingen, sie zu nehmen, kann es nicht.

Naja. Kommt darauf an, ob ,die kinder nehmen' heist, dass du auf sie aufpasst oder das sorgerecht übernehmen sollst. Wenn du das sorgerecht hast, und du dich über längeren zeitraum weigerst, dich um die kinder zu kümmern bzw auf sie aufzupassen, kann das jugendamt dir das sorgerecht entziehen. 

Aber wenn du nicht das sorgerecht hast und du es auch nicht willst, kann dich keiner zwingen, das zu übernehmen. Könnte nur evtl sein, wenn es auch deine kinder sind, dass.du unterhalt zahlen musst, aber damit kenn ich mich nicht so aus :)

Schon etwas länger her, aber für alle, die diesen beitrag irgendwann mal finden

Geht es um den Umgang mit den Kindern? Wollen die Kinder überhaupt? Ein erzwungener Kontakt bringt beiden Seiten nichts.

Das Gericht kann das Sorgerecht entziehen. Dazu müssen aber sehr schwerwiegende Gründe vorliegen. Vater kümmert sich nicht, wird leider nicht als Grund akzeptiert.