Kann mein Ex-Mann einfach den Unterhalt kürzen?

13 Antworten

Eigenmächtig kürzen darf er nicht, das muss gerichtlich neu verhandelt werden und dann ist imemr noch die Frage ob da überhaupt was geändert wird. Deine Kinder müssen ja auch vonw as Leben und wenn er es sich nicht leisten kann hätte er sich kein drittes Kind ans Bein binden müssen. Rein theoretisch könntest du ihm jetzt sogar den Gerichtsvollzieher ins Haus schicken, da du einen Unterhaltstitel hast. Durch das kürzen hat er Schulden bei dir gemacht und rüchwirkend unterhalt kürzen geht auch nicht sondern erst wenn er den Unterhalt offiziell angefechtet hat

nein, darf er nicht.

du hast nen rechtskräftiges urteil über die höhe des unterhalts und da muss er sich dran halten - vorher muss er seine wohnung, seine freundin, seine unterhose verkaufen - aber der unterhalt muss immer fließen.

THEORETISCH :)))

praktisch kann er zum jugendamt und angeben das er durch nen neues kind oder ne neue partnerschaft jetzt mehr ausgaben, sprich weniger geld zur verfügung hat und außerdem weniger seines einkommens anrechnungsfähig ist (wegen 1 kind mehr) und dann wird der unterhalt neu ausgerechnet - ziemlich sicher zu seinen gunsten. allerdings muss trotz allem erstmal das amt verständigt werden - auf eigene faust darf er natürlich gar nichts ändern.

lösung: wenn du böse bist nimm dir nen anwalt und klagt das fehlende geld notfalls ein - was natürlich ewig dauert und im endeffekt nicht viel bringt. oder geh zum jugendamt und beschwer dich da. die kümmern sich da drum :)

Also wenn ich das richtig verstehe darf er erst weniger zahlen wenn es vom Gericht oder Jugendamt neu berechnet wurde? Zudem will er jetzt zur Juli Zahlung das zuviel gezahlte (Mai 30 € / Juni 130 €) vom Unterhalt abziehen. geht das so einfach?

Das dritte Kind muss ja auch versorgt werden. Das wird natürlich nicht Unterhalt genannt, was aber nur einen formalen Unterschied macht. Es kommt auch auf die Hilfsbedürftigkeit an. Wenn Du alleine leben würdest, müsste er sicherlich mehr zahlen als wenn Du einen neuen Partner hast, der auch noch bei Dir lebt. Durch ein zusätzliches Kind wird sicherlich das Gericht den Unterhalt anders berechnen, da die zu verteilende Summe sich ja nicht erhöht hat.

  1. nein, einfach kürzen darf er nicht. Das muss gerichtlich neu festgelegt werden. Er kann ein Änderung des Titels einklagen.

  2. selbstverständlich ist er seinem dritten Kind gegenüber auch unterhaltspflichtig. Dabei ist es unerheblich, ob er den Unterhalt zahlt oder durch Betreuung ausgleicht.