Kann man wegen einem Alkoholproblem berentet werden?

6 Antworten

Hast du dich mit deinem Arzt darüber schon einmal unterhalten? Was sagt er dazu? Solltest du auf jeden Fall tun!!

Ich kannte z. B. einen Mann mittleren Alters der wegen seines Alkoholproblems berentet wurde..mittlerweile lebt er allerdings nicht mehr..sicher auch dem Alkohol geschuldet!

Weshalb ich dir das schreibe..versuch damit aufzuhören denn einzig und allein bist du derjenige, der seine Gesundheit schädigt..weißt du ja, und sich absolut keinen Gefallen damit tut.

Alles Gute....

rosacanina44  31.03.2015, 12:22

Das ist ein wunderbar höflicher und nett gemeinter Kommentar deinerseits. Aber du kannst auch tatsächlich Zucker auf das Fensterbrett streuen und jemandem erzählen, dass der Klapperstorch kommt.

Beutelkind  31.03.2015, 12:25
@rosacanina44

Das ist genau das, was Du gerade mit Deinem Kommentar gemacht hast, rosacanina44: Zucker auf's Fensterbrett gestreut...^^

rosacanina44  31.03.2015, 12:27
@rosacanina44

Ich bin selber auf Grund von Alkoholismus in Erwerbsunfähigkeitsrente. Kein Trinker hört nur ansatzweise auf eine Aussage, wie die des "amdros"

amdros  31.03.2015, 12:37
@rosacanina44

@rosacanina44..Da hast du vollkommen Recht..aber schon ein Versuch war es mir wert darauf hinzuweisen!! Es bleibt ja jedem selbst überlassen..damit aufhören zu wollen/können!!

amdros  31.03.2015, 12:40
@rosacanina44

Oh..und doch..Ausnahmen bestätigen die Regel, denn von dem Mann, von dem ich berichtet habe..er hatte aufgehört..wohl aber doch leider zu spät!?

Hallo alkoholproblem,

auf Deine eigentliche Frage kann ich Dir leider keine Antwort geben, möchte Dich jedoch dazu ermutigen, unabhängig von einer Entscheidung zur Rente oder nicht Dich weiterhin mit Deiner Suchtproblematik auseinanderzusetzen!

Gerade in der Behandlung von Alkoholkranken kommt es derzeit zu einem Paradigmenwechsel: Zwar bleibt die Abstinenz oberstes Ziel, ein weiteres Ziel ist jetzt jedoch auch, den Alkoholkonsum zu reduzieren! Hierzu wurden kürzlich zwei medizinische Leitlinien erstellt, nachlesen kannst Du das hier:

http://www.spiegel.de/gesundheit/diagnose/neue-leitlinien-bessere-hilfe-gegen-alkohol-und-nikotinsucht-a-1016520.html

Desweiteren würde ich Dir gerne das Buch von Olivier Ameisen empfehlen: Das Ende meiner Sucht. Herr Ameisen, selber Arzt, beschreibt in seinem Buch die suchthemmende Wirkung von Baclofen. In Frankreich wird dieses Medikament bereits erfolgreich bei Alkoholismus eingesetzt. In Deutschland ist diese off-label Praxis noch nicht soweit verbreitet, wird jedoch auch hier bereits vereinzelt durchgeführt. Ein Forum, welches sich mit dieser Thematik beschäftigt setze ich Dir in einen Kommentar.

Gutes Gelingen und alles Gute wünscht Dir das Beutelkind

Hallo alkoholproblem, 

wegen eines Alkoholproblems wird man ganz sicher nicht berentet. Das geht nicht so einfach, wie du dir das vorstellst. Das schaffen nicht mal Depressive. Die durchlaufen auch erst ein Jahre langes Martyrium, bevor sie eine Rente bekommen könnten. Und so ist das auch bei Alkoholikern. Da nützt es nichts, wenn du denkst, du könntest von deiner EU-Rente leben, weil du bisher gut verdient hast. Deshalb hast du noch lange keinen Anspruch darauf. 

Du musst erst alle anderen Möglichkeiten in Betracht ziehen, um dem Arbeitsmarkt wieder zur Verfügung zu stehen. Auch wenn du dich nicht arbeitsfähig fühlst, können Ärzte und die Rentenversicherung das ganz anders sehen. 

Leider - oder zum Glück - liegt es nicht im Ermessen des Einzelnen, ob er einen Anspruch auf EU-Rente hat. 

Alles Gute

Virginia

Sprich mit deinem Arzt, der dich als Patient hat.

Du kannst in jedem Fall die Erwerbsunfähigkeitsrente beantragen. So wie sich das liest, ist erstmal Hopfen und Malz für den Arbeitsmarkt verloren.

Die Rentenversicherungsanstalt wird dir versuchen einen Strick zu drehen- Widerspruch einlegen. Du brauchst auf jeden Fall sämtliche Belege über Aufenthalte, Entgiftungen, ect. Ohne deinen Arzt wird das nichts. Du musst "austherapiert" sein. Und dass du das bist- dafür gibt es Diagnosen und Verläufe deiner Suchterkrankung.

Anspruch auf EM-Rente hat man wenn man die Bedingungen in § 43 SGB VI erfüllt.

So einfach ist das.