Kann man sich Rückwirkend Arbeitslos melden

9 Antworten

Arbeitslosengeld 1 Anspruch besteht nur wenn man sich "persönlich" arbeitslos meldet und die übrigen Voruassetzungen nach dem SGB III vorliegen ... das heißt Anwartschaftszeit erfüllt, kein Sperrzeittatbestand etc.

wer sich verspätet meldet, bekäme erst dann ab diesem Tag Geld ... aber in der Regel auch gleichzeitig eine Sperrzeit wegen verspäteter Arbeitslosmeldung ... das heißt auch erstmal nichts ...

die Meldung beim Jobcenter (Alg 2) wirkt auf den Monatsersten zurück ... wer sich also morgen erst meldet (01.06.) bekommt nichts für den Mai .... im Übrigen müssen auch natürlich auch die übrigen Anspruchsvoraussetzungen nach sdem SGB II vorleigen - das heißt insebesondere Bedürftigkeit (was erst anch Ausfüllen und Prüfen des ausführlichen Erstantrags feststeht)

Nur Beim AlG 2 kannst du rückwirkend für den laufenden Monat Leistungsanspruch haben. Das nützt aber nichts, da morgen der 1. 6. ist.

AlG 1 wird ab dem Tag der PERSÖNLICHEN Meldung bewilligt. Die bekämst aber erst einmal eine Sperre, da du dich verspätet meldest.

Rückwirkend bzw.eine Nachzahlung bekommst du beim ALG - 1 erst ab dem Tag deiner persönlichen Arbeitslosmeldung,vorausgesetzt du hast die Anwartschaft erfüllt !

Nein, erst ab dem Tag der Antragstellung. Du musst dich nach einer Kündigung umgehend bei der AA melden.

Nein das geht nicht, ab dem Tag an dem du dich arbeitslos meldest wirst du im Falle eines Anspruchs ausbezahlt werden. Die Zeit vorher wird nicht berücksichtigt.