Kann man seinen Hund nach 8 Jahren ohne noch zur Steuer anmelden?

9 Antworten

Wenn du von dir aus vorstellig beim Amt wirst, dann dürfte nur eine entsprechende Nachzahlung fällig werden. Zusätzlich wird evtl. eine Ordungswidrigkeitsverfahren eingeleitet. Die Höhe des max. Bußgeldes kann von Ort zu Ort variieren. Ein Strafverfahren wirst du m.E. nicht zu erwarten haben. Auf welcher Grundlage auch! Les dir einfach mal die örtliche Hundesteuersatzung durch. Die ist teilweise sehr unterschiedlich. Alternativ bitte einen Bekannten dir mal die Satzung zu besorgen. Nur dort steht geregelt was dich zu erwarten hat. Ein Owig-Verfahren liegt in der Regel rein im Ermessen des Mitarbeiters. Bei der hohen Nachzahlung wird man aber evtl. auch darauf verzichten. Bei uns hier im Ort sind das max. 200 €. 

Du musst bei der Anmeldung angeben, seit wann Du den Hund hast und hast bei richtiger Angabe des Anschaffungsdatums ist eine Nachzahlung für die letzten 8 Jahre zuzüglich 6% Zinsen pro Jahr zu erwarten. Außerdem musst Du den Vorbesitzer angeben. Es wird geprüft, ob der Hund dort gemeldet war. Falls nicht, wird es Nachfragen geben.

Fällt auf, dass Du 8 Jahre lang keine Steuer bezahlt hast oder wirst Du kontrolliert und hast keine Marke, kann ein Strafverfahren gegen Dich eingeleitet werden. Faktisch hast Du seit 8 Jahren Steuern hinterzogen. In diesem Fall kannst Du ebenfalls mit einer Nachzahlung, 6% Zinsen pro Jahr + einer Strafe i.H.d. nachzuzahlenden Steuern rechnen. Der Betrag verdoppelt sich also.

Übrigens ist es Pflicht, die Steuermarke mitzuführen. Die Zahlung alleine reicht nicht aus. Bei Kontrollen kann es deshalb ein Bußgeld geben, wenn keine Marke vorgezeigt werden kann, selbst wenn die Steuer bezahlt worden ist. Die gesetzliche Grundlage findet sich in der Hundesteuersatzung der jeweiligen Stadt.

inicio  24.05.2016, 09:55

in ganz wenigen gemeinden muss gar keine hundesteuer bezahlt werden.

es ist auch unterschiedlich, ob man nachzahlen muss, strafen bekommt etc.

in jeder gemeinde sind die richtlinien anders.

Naninja  24.05.2016, 10:20
@inicio

Die Höhe der Hundesteuer kann durch die Stadt oder Gemeinde festgesetzt werden (z.B. auch auf 0€), aber der Straftatbestand der Steuerhinzerziehung ist keine Stadt- oder Gemeindesache, sondern übergeordnet einheitlich in der Abgabenordnung (§370) geregelt.

Bei der Frage, ob die nachträgliche Erklärung als Selbstanzeige gewertet wird, ob ein Strafverfahren eingeleitet oder wg. Geringfügigkeit darauf verzichtet wird und ob und in welcher Höhe eine Strafe festgesetzt wird, hat der jeweilige Sachbearbeiter grundsätzlich einen Ermessensspielraum. Grundsätzlich gibt es ein Rückgriffsrecht bis zu 10 Jahren.

Aber unterschiedliche gesetzliche Regelungen oder Richtlinien gibt es nicht.

xAdmiralAckbarx  24.05.2016, 14:04
@Naninja

Das ist FALSCH! Der §370 AO findet nur auf durch Bundesrecht geregelte Steuern Anwendung. Die Strafvorschriften der AO finden auf Landesebene oder Komunalebene keine Anwendung.

Naninja  24.05.2016, 15:34
@xAdmiralAckbarx

Das ist FALSCH!

Begründung und Fundstelle?

Naninja  24.05.2016, 15:42
@xAdmiralAckbarx

Die Strafvorschriften der AO finden auf Landesebene oder Komunalebene keine Anwendung.

Das ist übrigens völliger Blödsinn, der mir zeigt, dass Du absolut keine Ahnung von der Thematik hast. Siehe § 1 II Nr. 7 iVm 370 AO.

Die Fähigkeit, eine Suchmaschine zu bedienen, reicht bei so komplexen Themen leider nicht aus. ;-)

xAdmiralAckbarx  24.05.2016, 16:20
@Naninja

Gesetze lesen ist nicht deine Stärke.. Unter §1 Absatz 1 Satz 1 ist der entsprechende Passus zu finden. Bundesrecht! Es kommen ja auch keine Säumniszuschläge weil man die Hundesteuer nicht bezahlt. 

Naninja  24.05.2016, 16:30
@xAdmiralAckbarx

Welchen Teil von "Für die Realsteuern gelten, soweit ihre Verwaltung den Gemeinden übertragen worden ist, die folgenden Vorschriften dieses Gesetzes entsprechend:" verstehst Du nicht?

xAdmiralAckbarx  24.05.2016, 16:44
@Naninja

Wie gesagt, das lesen von Gesetzen ist nicht deine Stärke... Im Gesetz ist von REALSTEUERN die Rede. Unter Realsteuern fällt auf KEINEN Fall die Hundesteuer.. Es sind Steuern, die sich auf Vermögensgegenstände beziehen. Hierzu gehören Grundsteuer und Gewerbesteuer. Die Steuererlöse stehen den Gemeinden zu. Diese setzen auch den Hebesatz fest. Die Verwaltung der "Hundesteuer" ist nicht den Gemeinden übertragen worden, sondern es steht im freien Ermessen ob überhaupt Abgaben erhoben werden. Die einzelnen Länder müssen eigene Gesetze erlassen. Es kann also sein, dass in Berlin hierzu völlig andere Gesetze erlassen werden können. Was die Länder machen ist sich an der AO anzulehnen. Vereinfacht wird dies in dem man bestimmte Passagen einfach analog zuordnet. Also die höhe eines Bußgeldes z.B.. Die Höhe "Strafen" in den Ländern darf aber eben nicht über dem Bundesrecht sein. Weiter lehnen sich auch die Gemeinden nur an das entsprechende Ländergesetz an. 

kevin1905  24.05.2016, 12:01

kann ein Strafverfahren gegen Dich eingeleitet werden.

Dies könnte man abwenden: Vgl. § 371 AO.

Naninja  24.05.2016, 12:03
@kevin1905

1. Schrieb ich bereits, dass die nachträgliche Erklärung als Selbstanzeige gewertet werden kann

2. Sind die Anforderungen an eine Selbstanzeige hoch. Die einfache Erklärung in Form der Nacherklärung per Formular reicht inzwischen nicht mehr aus.

xAdmiralAckbarx  24.05.2016, 14:11

Muss leider sagen, dass dies alles so nicht stimmen kann. Auf welcher Grundlage sollen denn hier bitte sehr Zinsen fällig werden? Auch ist es pauschal sicher keine Pflicht die Steuermarke mitzuführen. Dies wird in jeder Gemeinde anders gehandhabt. Bei uns ist z.B. keine Pflicht. Man muss nur etwaig die Marke oder die Nachweis der Anmeldung des Hundes dann im Ordnungsamt vorzeigen.  

Naninja  24.05.2016, 15:33
@xAdmiralAckbarx

Muss leider sagen, dass dies alles so nicht stimmen kann.

Dann begründe mal, vorzugsweise unter Angabe der Paragraphen, auf die Du Dich beziehst.

ja, kann man -oft sind keine nachteile zurerarten. du kannst ja gerade den hund erst neu aufgenommen haben etc..

ich lebt e lange im ausland(da gibt es nirgens hundesteuer!) - als ich hierher zog, habe ich dann meine hunde angemeldet.

Hallo,

bei den meisten Gemeinden muss man bei der Anmeldung zur Hundesteuer angeben, seit wann man den Hund hat (da könnte man lügen). Aber häufig muss auch angegeben werden, WOHER man den Hund hat - und da wäre in deinem Fall guter Rat teuer. Denn die Gemeinde kann das überprüfen - und dann gibt es Ärger.

Ein Hund fällt ja nicht so einfach vom Himmel und selbst die Herkunft eines Auslandshundes kann man i.d.R. nachvollziehen durch den Adoptions- bzw. Kaufvertrag.

Keine Ahnung was passiert, wenn du angibst, du hättest deinen Hund selbst aus dem Ausland mitgebracht. Sollte natürlich das Amt auf die Idee kommen, bei deinen Nachbarn nachzufragen, keine Ahnung, ob die so etwas machen, dann wäre das eher schlecht.

Schön, dass du dich entschlossen hast, endlich die Steuern zu zahlen (die mich auch aufregen) aber schade, dass du es erst jetzt nach soviel Jahren machst. Aber besser spät als nie.

Gutes Gelingen

Daniela

Moin...
Also erstmal find ich det auch ziemlich unfair den zahlenden Hundehaltern gegenüber aber das geht mich nix an...
Sche... doch die Wand an, tu nich lang rum... Du hast den Hund erst bekommen und wenn der Vorbesitzer keine Steuern gezahlt hat is das nich dein Problem. Wenn die 'n Namen wollen dann gib ihnen einen. Ob der stimmt den "er dir genannt hat" kannst doch du nich wissen...