Ist es möglich eine Waschmaschine, die man erst gekauft hat und auch eine korrekte Rechnung vorweisen kann steuerlich absetzbar zu machen?

Zumindest in der - beruflich bedingten - Zweitwohnung kann man das machen.
Wenn Du die Waschmaschine beruflich nutzt (z.B. als Friseur, der seine Handtücher wäscht), natürlich auch.

als Privatperson ein klares NEIN, bei gewerblicher oder teilgewerblicher Nutzung ja,m aber da sollte der Steuerberater helfen

... logisch, und die Ehefrau setzen wir als "außergewöhnliche Belastung" ebenfalls von der Steuer ab :-) :-)
Als Privatperson kannst Du die Waschmaschine natürlich nicht von der Steuer absetzen.
Wenn die Waschmaschine allerdings gewerblich genutzt wird (Waschsalon, Friseur, Pension, Hotel usw.) dann gilt diese natürlich als Betriebsausgabe und mindert den Gewinn.
Gruß justii