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Kann man Regenkleidung steuerlich absetzen wenn man mit dem Fahrrad zur Arbeit fährt?

gefragt von dominiusdominius am 29.11.2007 um 20:29 Uhr

Mein Bruder muss seit einiger Zeit immer mit dem Fahrrad zum Job. Nun hat er sich extra Regenkleidung im Wert von 230 Euro zugelegt. Kann er dies steuerlich absetzen? Es ist zwar keine arbeitskleidung, aber Kleidung, die noetig ist für den Weg zur Arbeit. Allerdings ist der Job nur ein 400 Euro Job. Er ist auch noch anderweitig selbständig taetig, wo er die Kleidung jedoch nicht für braucht, weil dies von zu Hause macht. Ich hoffe eine nicht zuu komplizierte Frage hier gestellt zu haben!

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Recht x 35.341 Fahrrad x 2.883 Steuer x 2.340 Steuerrecht x 257 Regenkleidung x 9 Fahrradkleidung x 1 Arbeits-Recht x 1

vollyhn
beantwortet von vollyhn am 29. November 2007 20:46
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Werbungskosten sind das sicherlich keine. Dazu kommt, dass bei einem 400 Euro-Job vom Arbeitnehmer keine Steuer bezahlt werden muss, so dass der fehlenden Steuerpflicht auch keine steuermindernden Werbungskosten entgegengehalten werden können.

Kommentar von 4c0714ba29dbc9d1b741c5810eb35887smallSydney2 am 29. November 2007 22:08

DH!


Niklaus
beantwortet von Niklaus am 29. November 2007 23:39
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Was ist das denn für eine Frage? Kannst du einen Regenschirm absetzen. Deine Mantel, deinen Anzug im Büro, die schwarzen Halbschuhe???


Mismid
beantwortet von Mismid am 29. November 2007 20:38
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nein geht nicht! Er kann ja auch nicht sein Fahrrad oder Auto absetzen, weil er es für den Weg zu Arbeit braucht. Wenn er aber mehr als 20 Km mit dem Rad unterwegs ist, bekommt er Kilometergeld, für jeden Arbeitstag

Kommentar von 70a5f2b8a33e9623a7d85ffd8fbf401csmallEddy21 am 1. Dezember 2007 13:58

Wenn der Weg zur Arbeitsstätte weniger als 20 Km beträgt kann er ja so lange hin und her fahren bis die Mindest-Kilometer-Zahl überschritten ist !

Zudem gibt es bei einem Steuerbescheid 0,000 nichts ab zu setzen !


anonym
beantwortet von absalom1977 am 30. November 2007 06:57
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Nein definitiv nicht !


Indy72
beantwortet von Indy72 am 29. November 2007 20:56
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Nur wenn das zur Arbeitskleidung gehörte und der Arbeitgeber die Kosten nicht tragen wollte.


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