dominius am 29.11.2007 um 20:29 Uhr
Mein Bruder muss seit einiger Zeit immer mit dem Fahrrad zum Job. Nun hat er sich extra Regenkleidung im Wert von 230 Euro zugelegt. Kann er dies steuerlich absetzen? Es ist zwar keine arbeitskleidung, aber Kleidung, die noetig ist für den Weg zur Arbeit. Allerdings ist der Job nur ein 400 Euro Job. Er ist auch noch anderweitig selbständig taetig, wo er die Kleidung jedoch nicht für braucht, weil dies von zu Hause macht. Ich hoffe eine nicht zuu komplizierte Frage hier gestellt zu haben!

Werbungskosten sind das sicherlich keine. Dazu kommt, dass bei einem 400 Euro-Job vom Arbeitnehmer keine Steuer bezahlt werden muss, so dass der fehlenden Steuerpflicht auch keine steuermindernden Werbungskosten entgegengehalten werden können.

Was ist das denn für eine Frage? Kannst du einen Regenschirm absetzen. Deine Mantel, deinen Anzug im Büro, die schwarzen Halbschuhe???
nein geht nicht! Er kann ja auch nicht sein Fahrrad oder Auto absetzen, weil er es für den Weg zu Arbeit braucht. Wenn er aber mehr als 20 Km mit dem Rad unterwegs ist, bekommt er Kilometergeld, für jeden Arbeitstag
Eddy21 am 1. Dezember 2007 13:58 Wenn der Weg zur Arbeitsstätte weniger als 20 Km beträgt kann er ja so lange hin und her fahren bis die Mindest-Kilometer-Zahl überschritten ist !
Zudem gibt es bei einem Steuerbescheid 0,000 nichts ab zu setzen !

Nur wenn das zur Arbeitskleidung gehörte und der Arbeitgeber die Kosten nicht tragen wollte.
DH!