Kann man jemanden wegen Posten eines Privatchats anzeigen?
Ein Mädchen hat auf Facebook Privat Chats gepostet die nicht für die öffentlichkeit gedacht sind und wollte nun fragen ob man Anzeige erstattet könnte
5 Antworten
Wenn sie irgendetwas kopiert und veröffentlicht, muss sie die Quelle angeben. Wenn es nun dein privater chatverlauf ist, kann es durchaus in den Rahmen der Rufschädigung fallen.
http://www.helpster.de/anzeige-wegen-rufschaedigung-darauf-kommt-es-an_213667
Rufschädigung kann üble Nachrede oder Verleumdung seinDas Gesetz kennt in diesem Zusammenhang die Tatbestände der üblen
Nachrede (§ 186 StGB) und der Verleumdung (§ 187 StGB). Die
Rufschädigung als solche kennt das Gesetz begrifflich nicht.
Bei der üblen Nachrede verbreitet oder behauptet der Täter
ehrenrührige Tatsachen, die nicht erweislich wahr sind. Sein Ziel
besteht darin, Sie verächtlich zu machen oder öffentlich Meinung
herabzuwürdigen.
Bei der Verleumdung behauptet der Täter ehrenrührige Tatsachen,
obwohl er weiß, dass diese Tatsachen nicht der Wahrheit entsprechen. Er
handelt also zielgerichtet, mit der Absicht, Sie als Person zu
schädigen.
Eher Verstoß gegen das Brief und Fernmeldegeheimnis. Das steht außerdemcim GG.
Das kommt auf den Inhalt an und ob sie z.b Namen Telefonnnummeen und co geschwärzt hat.
Ist aus den Texten ersichtlich wer mit wem geschrieben hat kann sie von denjenigen angeklagt werden.
Sie will mich schlecht da stellen das ist doch rufschädigung
Hallo,
so an sich, nein. Wenn jedoch Private inhalte vorhanden sind, deine Adresse, andere Sachen die nicht ohne Erlaubnis gezeigt werden dürfen, ja.
Ob man dazu etwas im StGB findet weiß ich nicht. Ist aber eine Verletzung des Brief und Fernmeldegeheimnises. Dieses findet man im GG.
Ich bin kein Jurist aber für mich klingt das sehr nach einer Verletzung des Briefgeheimnisses.