Kann man Haribo für das verklagen oder eine neue Packung anfordern oder irgendwas?

10 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

ich würde einen Rückholschein bei Haribo anfordern. Auch bei Müsli etc gab es schon Fremdkörper in Form von kleinen Steinchen etc.

Unter Angabe der Chargen-Nr oder Produktions-Nr. würde ich das dann einschicken.



Meist sind Firmen sehr kulant & senden dann gleich größere Pakete mit Ersatz & noch mit Dreingaben, damit man Kunden nicht verliert

Kann man die dafür verklagen

Klar kannst Du das! Der Rechtsweg steht jedem offen. Bezahlen mußt Du allerdings selber. Wegen etwas Produktverfärbung wird Dir niemand PKH geben und auch jede Rechtsschutzversicherung abwinken. Wird ein teurer Spaß für Dich werden, den Prozeß zu verlieren und das Du verlierst, ist sicher.

Du kannst damit in den Laden gehen und eine neue anfordern. Es sei denn, du bist durch das Gummi und/oder das etwas zu Schaden gekommen, dann kannst du Schadensersatz fordern. Haribo verklagen würde ich nicht wagen, du glaubst nicht, was die für hammer hart bezahlte Anwälte haben. Die zerreißen dich in der Luft ! Solange du nicht daran erstickt bist oder so (was ich mal vermute), belass es lieber dabei und beschwer dich im Supermarkt, wo das gekauft wurde.

Oder schreib eben einen Brief an Haribo, wie die anderen auch meinten...

M0F4FR3AK 
Fragesteller
 31.07.2015, 19:46

Danke

Übertrieben? Ach was!

Du hast für etwas bezahlt, dass du nicht bekommen hast. DU wurdest an der Nase herum geführt, man hat dir das Geld aus der Tasche gezogen! Das ist ein Verhalten, dass man mittels Anzeige strafrechtlich und mittels Klage zivilrechtlich unbedingt verfolgen muss!

Ich würde mich damit aber nicht nur auf HARIBO beschränken. Die sollten freilich auch deine ganze angestaute Wut abbekommen, aber was ist mit dem Supermarkt, der dir dieses mangelhafte Produkt verkauft hat? Was ist mit dem Polizeipräsidenten und der Staatsanwaltschaft, die so einem Unternehmen erlauben so etwas überhaupt zu vertreiben? Was ist mit dem Landesinnenminister, der immerhin den Polizeipräsidenten beaufsichtigen sollte?

Ja, verklag sie alle! Und falls ein Amtsrichter ernsthaft glaubt dir nicht recht geben zu wollen: Lege Berufung ein! Oder Revision! Oder noch besser: Verfassungsbeschwerde! Und falls das alles scheitert gehst du halt zum europ. Gerichtshof! Und direkt danach zum Papst - im Zweifel muss halt göttliche Gerechtigkeit herrschen!

So ein Unrecht kann und darf man einfach nicht unverfolgt lassen!

*Ironie aus* ;-)

Na, ernsthaft: Verklagst du Petrus, wenn es mal regnet? Ob es übertrieben ist? Nein, denn es ist völlig überzogen und unverhältnismäßig!

Wieso denn verklagen ? Ist irgendjemand deswegen verletzt oder hat psychische Probleme davon getragen ? Wenn nein, dann auch keine Klage. Du kannst aber Haribo anschreiben und fehlerhafte Ware reklamieren.