Kann man für Ordnungsgeld / Bußgeld eine Ersatzfreiheitsstrafe bekommen?

2 Antworten

Es kann durchaus sein, dass sie irgendwann einen Mahnbescheid erhält, wenn die Zahlungen überfällig werden. Wenn sie keinen Widerspruch einlegt, wird der Mahnbescheid vollstreckbar. Wenn sie Widerspruch einlegt, kann sie - wenn die Forderung rechtens ist - rechtskräftig verurteilt werden. In beiden Fällen kommt irgendwann der Gerichtsvollzieher. Nach meiner Auffassung kann sowohl im Mahnbescheid als auch im vollstreckbaren rechtskräftigen Urteil eine Ersatzfreiheitsstrafe angegeben sein. Dann müßte sie das Geld tatsächlich absitzen. Der Fall ist aber eher selten.

Wenn ihr die jetzigen Raten zu hoch sind, kann sie eine Ratenreduktion beantragen. Sie muß ihre finanzielle Situation schildern und den ALG-Bescheid als Nachweis befügen. Dann werden bezahlbare Raten festgesetzt. Allerdings ist der Sinn der "Geldstrafe", dass es schmerzt und somit tatsächlich als Strafe wahrgenommen wird, damit sie zukünftig keine Ordnungswidrigkeiten mehr begeht.

PatrickLassan  28.10.2015, 14:45

Es kann durchaus sein, dass sie irgendwann einen Mahnbescheid erhält

Bei einer öffentlich-rechtlichen Forderung?

Erst mal kommt der Gerichtsvollzieher. Wenn sie nicht zahlen kann wird sie die eidesstattliche Versicherung abgeben müssen.