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Kann man Elternzeit verkürzen und Arbeitslosengeld beantragen?

gefragt von emimama am 13.08.2009 um 10:13 Uhr

Ich habe bei meinem Arbeitgeber 3 Jahre Elternzeit beantragt. Jetzt ist es so, dass ich dort bereits nach einem Jahr Elternzeit vorzeitig kündigen möchte, da mir nur eine 40 Stunden-Woche angeboten wird. Suche dann eine neue Halbtags-Arbeitsstelle (max. 25 Stunden) und möchte mich inzwischen arbeitslos melden. Ist dieses Vorgehen problematisch im Hinblick auf die beantragte Elternzeit von 3 Jahren? Steht mir trotzdem Arbeitslosengeld zu? Muss ich die Verkürzung meiner Elternzeit vor meiner Kündigung beim Arbeitgeber einreichen oder kann ich das in der schriftlichen Kündigung tun?

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moon73
beantwortet von moon73 am 13. August 2009 10:24
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Hilfreichste Antwort

Der Arbeitgeber muß dir laut Teilzeitgesetz eine Teilzeitstelle anbieten können. Bitte lies dir mal folgenden LInk genau durch, einfach so kann der Arbeitgeber deinem Wunsch nach Teilzeit nach der Elternzeit nämlich nicht ausschlagen.

http://www.arbeitsvertrag.de/frage-arbeitsvertrag/frage/teilzeit-nach-elternzeit...

Ich würde während der Elternzeit überhaupt nicht kündigen, oder wolltest du direkt jetzt wieder arbeiten gehen? Während der Elternzeit hast du nämlich Kündigungsschutz und du solltest erst mal in Ruhe um einen Teilzeitplatz bei deinem jetztigen Arbeitgeber kämpfen. Entscheidet alles dagegen , auch das Arbeitsgericht, dann hast du auch was in den Händen,dass du berechtigt kündigen kannst und bekommst ALG I ohne Sperrzeiten etc...


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maeusi2008
beantwortet von maeusi2008 am 13. August 2009 10:16
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Ich glaube du kannst auch während der Elternzeit geringfügig beschäftigt sein, schau mal hier, vielleicht hilfts dir weiter http://www.babycenter.de/baby/familienleben/elternteilzeit_expert/

Kommentar von emimama am 13. August 2009 10:20

Ja, das weiß ich. Es geht mir darum, ob ich die Elternzeit verkürzen kann, damit ich Arbeitslosengeld beantragen kann.

Kommentar von 8f0510e825470b651ac585bb881f581esmallmaeusi2008 am 13. August 2009 10:36

Ich versteh nicht warum du aus der Elternzeit raus willst, dein arbeitslosengeld wird dann auf dein e letzten 12 monate angerechnet und wenn du schon weniger elterngeld bezogen hast, wird das arbeitslosengeld doch noch weniger oder?


anonym
beantwortet von NicoleL77 am 13. August 2009 10:20
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Gibt es nicht eine Regelung, dass der Arbeitgeber dir eine Teilzeitbeschäftigung ermöglichen muss? Informier dich am besten bei einem Anwalt.

Kommentar von emimama am 13. August 2009 10:23

nein, ich habe nur ein Recht auf dieselbe Stelle, die ich vor meiner Elternzeit besetzt habe und zwar eine 40 Stunden-Woche.

Kommentar von NicoleL77 am 13. August 2009 10:24

Kommentar von NicoleL77 am 13. August 2009 10:26

lies mal

bin mir nicht sicher ob der link geht, aber wenn nicht, dann google mal "nach elternzeit anspruch auf teilzeit" da findest du einiges

Kommentar von A0fc7a6b9daf733da0cf5d86e1f16950smallmoon73 am 13. August 2009 10:24

das stimmt so aber nicht!

Kommentar von A0fc7a6b9daf733da0cf5d86e1f16950smallmoon73 am 13. August 2009 10:27

Also ich meinte emimama, dass das so nicht stimmt, sondern sie ein "Recht" auf eine Teilzeitstelle hat, siehe Ausführungen in meinem Link.


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