ist das rechtlich möglich? Kann ich einen vertrauten Bekannten zu dem Termin schicken?
ja, Vertretung ist möglich. Allerdings sollte eine Vollmacht ausgestellt werden und Du solltest den MV vorher kenne und klare Vorgaben machen. Was ist z.b. wenn dem Vermieter noch Änderungswünsche einfallen? Ich persönlich würde für niemanden seinen MV unterschreiben. ;-)
Die spannenste Frage ist wohl, ob der Vermieter sich darauf einlässt. Wir hatten bei uns in der Verwaltung vor einiger Zeit eine solche Anfrage und haben abgelehnt wegen der rechtlichen Unklarheiten. Recht haben und Recht bekommen sind wieder 2 Paar Schuhe.
Ja, Zwar muß die Unterschrift unter einem Mietvertrag eigenhändig geschrieben sein, allerdings nicht von demjenigen, der Mietvertragspartei werden soll. Beim Abschluß eines Mietvertrags können sich also die Parteien vertreten lassen.
bommel65 am 9. Januar 2008 10:18 -der Link tut's nicht-
Also, wenn ich mich recht an mein Studium entsinne, ist die einzige Unterschrift, bei der ich mich nicht vertreten lassen darf, die vor dem Standesamt. Ansonsten sind wohl alle Unterschriften vertretungsberechtigt, bedürfen dann aber einer Vollmacht. Die Frage ist allerdings wirklich, ob es wirklich so günstig ist, dies zu tun. Außerdem darf der Vertragspartner, da es ja keine Pflicht gibt, weder vom Vermieter, noch vom Mieter, den Vertrag überhaupt zu unterzeichnen, natürlich auch "NEIN"-sagen. Es gibt aber kein juristisches Verbot