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Kann man einen Mietvertrag stellvertretend unterschreiben lassen?

gefragt von centercourt am 09.01.2008 um 10:10 Uhr

ist das rechtlich möglich? Kann ich einen vertrauten Bekannten zu dem Termin schicken?


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anonym
beantwortet von amiria71 am 9. Januar 2008 10:50
1x
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ja, Vertretung ist möglich. Allerdings sollte eine Vollmacht ausgestellt werden und Du solltest den MV vorher kenne und klare Vorgaben machen. Was ist z.b. wenn dem Vermieter noch Änderungswünsche einfallen? Ich persönlich würde für niemanden seinen MV unterschreiben. ;-)


komaberl18m
beantwortet von komaberl18m am 10. Januar 2008 11:44
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Die spannenste Frage ist wohl, ob der Vermieter sich darauf einlässt. Wir hatten bei uns in der Verwaltung vor einiger Zeit eine solche Anfrage und haben abgelehnt wegen der rechtlichen Unklarheiten. Recht haben und Recht bekommen sind wieder 2 Paar Schuhe.


anonym
beantwortet von fesses1979 am 9. Januar 2008 10:14
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Ja, Zwar muß die Unterschrift unter einem Mietvertrag eigenhändig geschrieben sein, allerdings nicht von demjenigen, der Mietvertragspartei werden soll. Beim Abschluß eines Mietvertrags können sich also die Parteien vertreten lassen.

www.ratgeber-recht.de

Kommentar von 95c4a024bd262f242db42665ed8842dcsmallbommel65 am 9. Januar 2008 10:18

-der Link tut's nicht-


fraggle16
beantwortet von fraggle16 am 10. Januar 2008 13:36
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Also, wenn ich mich recht an mein Studium entsinne, ist die einzige Unterschrift, bei der ich mich nicht vertreten lassen darf, die vor dem Standesamt. Ansonsten sind wohl alle Unterschriften vertretungsberechtigt, bedürfen dann aber einer Vollmacht. Die Frage ist allerdings wirklich, ob es wirklich so günstig ist, dies zu tun. Außerdem darf der Vertragspartner, da es ja keine Pflicht gibt, weder vom Vermieter, noch vom Mieter, den Vertrag überhaupt zu unterzeichnen, natürlich auch "NEIN"-sagen. Es gibt aber kein juristisches Verbot


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