Kann man einen BTM-Eintrag bei der Polizei abfragen (bzw. ob man einen hat)?
Hallo,
mir wurde vor ca. 3 Jahren mein Handy von der Polizei eingezogen. Der Grund dafür sei dahin gestellt. Allerdings besaß ich zu dem Zeitpunkt Bilder von Marijuana auf dem Gerät. Bilder von Personen die konsumieren und das Zeug an sich. (Ich war nicht drauf soweit ich weiß). Als mein Anwalt mir sagte, ich bekomme das Handy zurück, sprach er diese Bilder an. Er sagte, es wäre fast zu einer weiteren Anzeige wegen BTM gekommen. Jahre später überdachte ich dies noch einmal und nun stellt sich die Frage, ob ich einen Eintrag als BTM-Konsument in der Kartei besitze und diese Bilder dazu gereicht haben? Bzw. ob man dies abfragen kann bei einer Behörde oder bei der Polizei?
Danke im voraus!
3 Antworten
wurdest du wegen BTM verurteilt? wenn nein, dann nein, wenn ja, dann auf jeden Fall.
Einträge können aber nach Jahren auch wieder ausgetragen werden.
nein muss sie nicht, du hast aber das recht nach zu fragen oder ein Führungszeugnis anzufordern.
Also es gibt das " Auszug aus dem Bundeszentralregister"
Wenn du dich bei der Fahrschule anmeldest,
"Auszug aus dem Bundeszentralregister O"
Das O steht für" polizeiliches Führungszeugnis"
Hier werden alle Delikte die du je mit der Polizei oder wenn du irgendwas angestellt,hast und eingestellt wurde drin.
Man kann sagen das Kronologisches Leben mit der Polizei und Justiz.
also alles. Da ich bei einer Behörde war hab ich die wohl mal gesehen.
Wenn gemant bis zu 90 Tagessätzen Strafe verurteil wird,steht nur im pol. Führungszeugnis. Privatpersonen haben kein Zugangsrecht.
Du wirst auch hier stehen.
Das wird 3 Jahre nach dem Tot vernichtet.
Ausgenommen sind Einträge der der früheren Gauck Behörde.
Ich denke du hast grundsätzlich ein recht darauf zu wissen, welche daten über dich gespeichert sind nach bundesdatenschutzgesetz --> https://www.gesetze-im-internet.de/bdsg_1990/__34.html
speziell bei einem eventuellen POLAS-eintrag scheint das der fall zu sein:
Vielen Dank!
Danke für die schnelle Antwort!
Nein, ich wurde weder verurteilt noch von der Polizei diesbezüglich belehrt oder angesprochen.
BTW:Muss die Polizei mich darauf hinweisen, dass ich einen Eintrag bekomme?
Grüße