Kann man eine Wohnung i.d.R. auch für nur 1 Jahr mieten?

10 Antworten

Sicher kann man das machen. Es ist aber teuer, da der Umzug auch die Ausstattung/ Deko etc. im Verhältnis zur Nutzungszeit hoch ist. Und ein Vermieter ist davon auch nicht begeistert, muss er sich doch bald wieder auf neue Mietersuche begeben.

Wenn im Mietvertrag keine Mindestlaufzeit > 1 Jahr vereinbart ist, geht das.

Manche Mietvertragsvordrucke beinhalten schon die Formulierung "...der Mietvertrag wird auf unbestimmte Zeit, mindestens jedoch xx Jahr(e), geschlossen..."

Musst halt aufpassen, was Du da unterschreibst. Soweit geht die Inhaltsfreiheit bei Mietverträgen.

In der Regel mietest du eine Wohnung "auf unbestimmte Zeit". Dann hast du eine Kündigungsfrist von 3 Monaten.

Du kannst die Wohnung also anmieten, auch wenn du weißt, dass du bereits in einem Jahr wieder ausziehen wirst. Du musst dann nur 3 Monate vorher (oder früher) die Kündigung zum gewünschten Beendigungstermin erklären.

ApoChef 
Fragesteller
 12.03.2011, 18:06

gibts es bei der "unbestimmten Zeit" einen mindest Zeitraum? Also 3 Monate min. ist klar..wegen der Kündigung aber sonst?

Danke.

holger11  12.03.2011, 18:12
@ApoChef

Nein, einen gesetzlichen Mindestzeitraum gibt es nicht. Wie du schon sagst - praktisch 3 Monate wegen der Kündigung.

Zeitmietverträge sind nach § 575 BGB nur in den dort genannten Ausnahmefällen gestattet. Der gesezliche Regelfall ist das zeitlich unbefristete Mietverhältnis.

Kann man. Nur ob das ein Vermieter macht ist die andere Frage.

Du kannst aber auch einen normalen unbefristeten Mietvertrag abschließen und dann 3 Monate bevor das Jahr um ist kündigen. Oder gleich nach Einzug zum Ende des 12. Monats.

anitari  12.03.2011, 19:58

Muß mich korrigieren:

Kündigen kann man einen Mietvertrag sofort nach Vertragsabschluß, nicht erst nach erfolgtem Einzug.