Kann man eine Treppe reklamieren?

4 Antworten

Das mit dem Abnahmeprotokoll ist natürlich totaler Mist.

Aber schlechte Arbeit muss keiner tolerieren. Habt ihr denn schon gezahlt ? wenn nicht Teilbetrag zurückhalten bis zur sachgerechten Ausbesserung.

Ansonsten Anwalt und/ oder Handwerkskammer

Wenn das Abnahmeprotokoll unterschrieben ist, könnt ihr nur noch auf Kulanz hoffen.

Du kannst den Tischler ja einfach erstmal kontaktieren und dein Anliegen schildern.

Messen sie mal die rechten Winkel und Neigungen der Wandflächen !

Die Treppe stimmt , nur Wand und Putz sind schief und ungleichmäßig .