Kann man durch Klage beim Verwaltungsgericht bei seinem Bauamt eine Zwangsnahme erlagen.

4 Antworten

Auf eine wohltuende Nachbarschaft:-) Keine Ahnung warum Du Deinen Frust mit dem Bauamt an Deinen Nachbarn auslassen möchtest? Was haben die damit zu tun?

Wenn das Bauamt gegen Deine Anträge entscheidet dann wird das einen Grund haben. Hat es keinen Grund dann kannst Du doch gegen die Entscheidung vorgehen und entsprechend richtig klären.

Aber mich würde schon interessieren warum Du versuchst Dein Recht zu erzwingen auf anderer Menschen Kosten? Das ist keine faire Gesinnung.

Ich versteh auch die Frage nicht 100 % und weiß jetzt auch nicht so ganz, was die Nachbarn damit zu tun haben. Aber wenn das Bauamt "gegen euch" entscheidet, gibt es doch bestimmt einen entsprechenden schriftlichen Bescheid dazu und auf diesem befindet sich eine Rechtsmittelbelehrung, in der nachzulesen ist, wie man gegen diesen Bescheid vorgehen kann. In der Regel wird man wohl erstmal Widerspruch einlegen, und wenn diesem nicht abgeholfen wird, kann man mit der Sache vors Verwaltungsgericht ziehen.

Wenn Du Dich vom Bauamt "ungerecht" behandelt fühlst, dann kannst Du dagegen vorgehen und wie, das dürfte aus der "Rechtsbehelfsbelehrung", meist auf der Rückseite des Bescheids, auch klar hervorgehen.

Wenn Du Deinen Nachbarn zwingen willst, einen "Schwarzbau" wieder abzureissen, dann brauchst Du ihn nur beim zuständigen Amt anzuzeigen, nicht aber selbst vor Gericht zu gehen.

Diese beiden Dinge haben aber grundsätzlich nichts miteinander zu tun.

bei seinem Bauamt eine Zwangsnahme erlagen.

Da studiert man jahrelang Rechtswissenschaften und versteht trotzdem nur Bahnhof. Geht es vielleicht um Österreich?