Kann man die Polizei anzeigen?

17 Antworten

Können tut man es, obs dir eher nützt als schadet ist ne andere Frage. Wenn er dich blöd angemacht hat würd ichs lassen, da kommst du nicht weit. Wenn er wirklich eine Straftat begangen hat wie Körperverletzung oder Hausfriedensbruch würde ich schon überlegen.

Das Problem ist halt das du in der Beweispflicht bist. Weiß nicht wies rechtlich aussieht aber wenn du einen Polizisten anzeigst wirst du Beweise brauchen. Und wenn es schief geht oder ne Kleinigkeit ist kannst du in ne andere Stadt umziehen. Dann kennt jeder deinen Namen und wenn du wirklich mal was von der Polizei brauchst kannst du einpacken. DIE kennen dich dann bestimmt.

Ich würde mir das also besonders gut überlegen, hin und wieder sollte man seinen Stolz zurückstecken um sich auf lange Sicht nicht selbst zu schaden.

Aber steht ja jedem selber frei.

Das kommt mal jetzt darauf an.

Deine Frage lautet, ob man "DIE POLIZEI" anzeigen kann.

Eindeutig nein, "die Polizei", also alle Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten gemeinsam anzeigen, ist nicht.

Einzelne Polizeiangehörige anzeigen, wenn strafbare Handlungen begangen wurden, klar doch, aber die Polizei als Ganzes, das geht nicht, das wäre so, als ob man die Welt anzeigt, die Bundesrepublik, ein Bundesland anzeigt, eine Stadt. Ich kann gegen all diese Organisationen klagen, anzeigen kann ich sie nicht.

na klar kommt nur drauf an was er gemacht hat is aber immer schwierig weil sie das Vertrauen des Richters auf ihrer seite haben brauchst eindeuige beweise dann kannst du jeden anzeigen

Margosto  26.08.2009, 19:20

Eindeutige Beweise braucht man in jedem Fall, nicht nur gegen Polizisten

Ja, das kannst du, und zusätzlich steht dir noch der Weg der Dienstaufsichtsbeschwerde offen. Beides erledigst du auf der Polizeiwache.

Falls es zu einschüchternd ist, BEI der Polizei etwas GEGEN die Polizei vorzubringen erledige es schriftlich oder besser noch nimm dir einen Anwalt.

Jeden kann man anzeigen der eine Straftat begangen hat. Wenn er im Dienst war auch eine Dienstaufsichtsbeschwerde einreichen.