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Kann man die Kosten für eine Heizungsreparatur von der Steuer absetzen?

gefragt von luzillchen33 am 11.07.2008 um 22:07 Uhr

Bei meinen Eltern muss für viel Geld die Heizung repariert werden. Jetzt haben sie mich gefragt, ob sie wenigstens die Kosten von der Steuer absetzen können. Gibt es dafür eine Möglichkeit? Es handelt sich um ein selbst genutztes Einfamilienhaus!

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Finanzen x 23.754 Geld x 22.753 Haus x 3.442 Steuer x 2.335 Heizung x 1.595 Reparatur x 1.034

anonym
beantwortet von Lissa am 11. Juli 2008 22:10
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Der Besuch des Schornsteinfegers oder des Heizungskontrolleurs verheißt auf jeden Fall eine mehr oder minder satte Rechnung. Doch an diesen Kosten - die alljährliche Abgasmessung oder aber die Reinigung eines Kamins - können Hausbesitzer den Fiskus beteiligen. Schließlich handelt es sich um Handwerkerleistungen, die die Finanzbeamten in Höhe von 20 Prozent - maximal 600 Euro im Jahr akzeptieren.

http://www.welt.de/finanzen/article1781926/Steuernsparenmitderkaputten_Waschmaschine.html

Allerdings muss die Rechnung per Überweisung beglichen werden und nur die Arbeitskosten werden angerechnet.

Kommentar von 1a7719370b030074d1e4671d0e54bd94smallraubkatze am 11. Juli 2008 22:15

DH!


schurke
beantwortet von schurke am 11. Juli 2008 22:08
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Nur die Lohnkosten, nicht das Material.


JoWaKu
beantwortet von JoWaKu am 11. Juli 2008 22:20
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Bei Handwerkerleistungen und den anderen Dienstleistungen können nur die Arbeitsleistung sowie Fahrt- und Maschinenkosten (plus anteilge Mehrwertsteuer) abgesetzt werden. Material kann nicht abgesetzt werden.

zitiert aus:

www.klicktipps.de/einkommensteuer.php#haushaltsnahe_dienstleistung


anonym
beantwortet von hochglanz am 11. Juli 2008 22:09
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Der Arbeitslohn kann angegeben werden - nicht Material, deshalb darauf achten, dass auf der Rechnung die Summen getrennt zu ersehen sind..


Qetan
beantwortet von Qetan am 11. Juli 2008 22:09
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Die Lohnkosten ja.


Tonica
beantwortet von Tonica am 11. Juli 2008 22:09
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Handwerkerrechnungen können neuerdings abgesetzt werden. Fragt mal beim Finanzamt nach, die sind sehr freundlich. L.G.


antola61
beantwortet von antola61 am 12. Juli 2008 11:05
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Ja, die Arbeitsleistung - nicht das Material - kann man absetzen. Wird auf Seite 4 des Mantelbogens ganz unten eingetragen und Rechnung und Kontoauszug mit Bezahlung dazu abgeben. Von den Kosten werden 20% max. 600 € von der zu zahlenden Steuer abgezogen!


Balea
beantwortet von Balea am 12. Juli 2008 19:58
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Der beste Tipp ist immer noch "Frag einen Steuerberater" das ist dann 100% sicher.


Wenne
beantwortet von Wenne am 11. Juli 2008 22:12
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Hmmmm - Sonderausgaben?

Wird eine neue Heizung (neuer Kessel mit weniger Emission) eingebaut? Dann könnte man das eventuell als Modernisierung/Investition im Sinne des Umweltschutzes absetzen.

Aber man bekommt ja nicht alles wieder - nur, grob gesagt, den Teil des Betrages für den man Einkommenssteuer gezahlt hat.


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