Kann man die Kosten für eine gebührenpflichtige Ausbildung absetzen?
Ich würde gerne eine Ausbildung zum International Management Assistant machen, diese dauert 2 Jahre, kostet jedoch 460€/Monat. Also ca 5500 pro Jahr.
Zu mir: Ich war auf dem Gymnasium, habe aber die 11 Klasse nicht geschafft. (Oberstufenreife erhalten) Danach habe ich schon eine Ausbildung angefangen, aber dann nach 7 Monaten abgebrochen. Nun finde ich keine passende Ausbildung, und würde gerne die Ausbildung auf der Wirtschaftsakademie in Freiburg machen.
Ist es irgendwie möglich die monatlichen Kosten zurückzubekommen? (Werbungskosten oder ähnliches).
Während der Ausbildung würde ich wohl 500 Euro Bafög erhalten und nebenbei noch einen 450 € Job machen.
Würde mich sehr über ein paar Informationen freuen!
2 Antworten
Nein kannst du nicht, da dies deine Erstausbildung wäre. Du könntest nur Sonderabgaben geltend machen, was allerdings dir nichts bringt, da du keine Steuern zahlst mit einem 450 € Job und BAFöG
von den eingezahlten steuern kann man die ausbildung und die erforderlichen fahrten ansetzen , z.b. abendschule als meisteranwärter .
wer als schüler kosten hat zum privaten vorteil und keine steuern zahlt , wovon soll das abgesetzt werden ?
ihre eltern könnten das als sonderausgaben einreichen , da die ja für die erstausbildung zuständig sind .
überlegen sie das alles lieber noch einmal : Schule überheblicherweise geschmissen , eine Ausbildung geschmissen ,Jahre ohne wert verbracht und jetzt kostenpflichtige Privatschule ? Meinen sie diese Schule besorgt ihnen eine Anstellung ?
Ich bin aber schon 26, ist das mit den Eltern dann auch noch möglich?