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Kann man bei der Staatsanwaltschaft Fragen ob ein Ermittlungsverfahren gegen einen läuft?

gefragt von alfred55 am 10.04.2009 um 16:22 Uhr

Irgendjemand hat mal behauptet dass er mich anzeigen würde. Bisher habe ich kein Brief von der Polizei oder Staatsanwaltschaft bekommen. Kann man bei der Staatsanwaltschaft irgendwie nachfragen ob gegen einen was vorliegt? werden die dann misstrauisch wenn die Fragen warum ich denn sowas frage und werden dann erst auf mich aufmerksam? oder kann das ein Anwalt machen?

Wird auch gegen mich ermittelt wenn die Staatsanwaltschaft nur einen Tipp bekommen hat, aber niemand geschädigt wurde also keine Anzeige vorliegt?

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Staatsanwaltschaft x 29 Ermittlungsverfahren x 10

maspick
beantwortet von maspick am 10. April 2009 16:23
6x
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Wecke die schlafenden Hunde nicht. Wenn nichts gekommen ist, war es wohl eine leere Drohung. Wenn es eine Bagatelle war, nimmt die Staatsanwaltschaft die Anezige gar nicht an odr verwirft sie. Dont worry, be happy.

Kommentar von Simple_avatar5smallcasilein am 10. April 2009 16:26

Staatsanwaltschaft und Polizei werden normalerweise als erstes Dich anhören, wenn etwas gegen Dich vorliegt. Insofern: keep cool.


casilein
beantwortet von casilein am 10. April 2009 16:25
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Auf die letzte Frage:
Es gibt Delikte, die nur auf Antrag verfolgt werden und solche, die so schwerwiegend sind, dass der Staatsanwalt sie von sich aus verfolgt.


anonym
beantwortet von firepower am 10. April 2009 16:34
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Du kannst ganz einfach mit Deinem Personalausweis zur nächsten Polizeidienststelle gehen. Die geben Dir dann Auskunft. Denn die Polizei ist als ausführende Behörde der StA. Sollten gegen Dich natürlich Ermittlungen als Drogenbaron laufen, werden sie es Dir nicht sagen. :-) Ansonsten hast Du ein Auskunftsrecht.


Guppy194
beantwortet von Guppy194 am 10. April 2009 16:26
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also es muss keine Anzeige vorliegen, ein "Tip" reicht aus um evtl. Ermittlungen einzuleiten; aber der Tip muss natürlich konkret sein; Erkundigung ist kein Problem und es kann nichts passieren; ich gehe aber davon aus, dass Du aus Datenschutzgründen nur mit einem Anruf keinen Erfolg haben wirst (wg. der identitätsfeststellung)


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