Kann man auch in Deutschland für Erste Hilfe verklagt werden?

8 Antworten

Wenn man es nicht wider besseren Wissens gemacht hat, kann man nicht belangt werden.

Und das Rippen brechen kann passieren. Dafür kann man erste recht nicht belangt werden.

Nein kann man nicht, Ersthelfer können für Fehler und daraus entstandene gesundheitliche Schäden nicht haftbar gemacht werden. Selbst wenn man dem Patienten durch falsche erste- Hilfe Maßnahmen noch weitere gesundheitliche Schäden zufügt, ist das nicht strafbar, sollange man seinen persönlichen Kenntnissen und Fähigkeiten entsprechend gehandelt und die Maßnahme für richtig erachtet hat. Nur für eine vorsätzliche, also mit Absicht falsch durchgeführte Hilfeleistung kann man bestraft werden. Das Rippen bei der Reanimation brechen ist sowiso eigentlich völliger blödsinn, maximal löst sich eine Rippe im knorpeligen Bereich vom Brustbein ab, aber brechen eigentlich nicht, außer man setzt den Druckpunkt total falsch auf dem Rippenbogen statt auf dem Brustbein an. 

verreisterNutzer  27.05.2016, 18:28

Moin.

Weitgehend richtig. Aber: Wer eine HLW bei einem Verletzten durchführt, bei dem sie nicht angezeigt war. Also eine Herzmassage bei einem lediglich Bewusstlosen durchführt, ohne vorher die Atmung geprüft und zumindest nach Herzgeräuschen gehört zu haben, kann auch ohne erkennbaren Vorsatz belangt werden.

Außerdem, wenn, wie Du schon richtig schreibst, der Druckpunkt total falsch angesetzt wird, weil der Durchführende die HLW nie gelernt hat und er sie aber trotzdem versucht und dadurch Schaden verursacht, ist die Straffreiheit auch nicht mehr zwingend gegeben.

- -
ASRvw de André

Rollerfreake  28.05.2016, 03:44
@verreisterNutzer

Ersthelfer können nicht belangt werden, wenn jemand den Druckpunkt aus Unwissenheit falsch ansetzt oder fälschlicherweise mit einer HLW beginnt, kann er auch nicht dafür belangt werden, wenn er seinen persönlichen Fähigkeiten nach der Annahme war, richtig zu handeln. So habe ich es von mehreren erste- Hilfe Ausbildern gehört und so steht es auch in erste- Hilfe Büchern. 

Keine Angst, es wir dir nichts passieren, wenn du hilfst und du dabei etwas tust, was ein Profi anders machen würde.

Der größte Fehler ist es, nichts zu tun!

Wohl kaum! Jeder ist Verpflichtet (nach seinen Möglichkeiten) zu Helfen! Eine schlechte Erste Hilfe ist immer Besser, als Keine. Meint auch der Gesetzgeber! 😉

Zu Klagen deshalb ist möglich. Man kommt damit aber vor Gericht nicht durch also halb so wild (wenn es überhaupt zugelassen wird).