Kann man Arbeitskleidung steuerlich absetzten, wenn ja zu wieviel Prozent?!

6 Antworten

berufsbekleidung kannst du steuerlich absetzen (z.B. Lohnsteuerjahresausgleich) - aber immer beachten: quittung muss vorliegen und es muss sich um arbeitskleidung oder arbeitschutzmittel handeln - gewöhnliche kleidung, die man nur im beruf oder auaf der arbeit trägt, zählt nicht dazu. genaus so absetzen kannst du auch arbeitsmittel (computer und bücher), die zur arbeit zu hause benötigt werden, absetzen. und abgesetzt werden kann zu 100 % das, was zu 100 % arbeitsmäßig genutzt wird - ansonsten der anteil, der für die arbeit gebrauc´ht wird - grenze für abschreibungen beachten.

% ????....du gibst die Summe bei den Werbungskosten ein und einen Beleg dazu.Ebenso kannst du du Reinigung der Klamotten eintragen

Es gibt Menschen, die Dir eine wirklich richtige Antwort geben: Steuerberater und Lohnsteuer- Hilfevereine.

Die leben davon, richtige Antworten gegen Gebühr zu geben.

Grundsätzlich kannst Du Berufsbekleidung nur für Berufe absetzen, für die es eine typische Berufsbekleidung gibt. Beispiele dafür wären zum Beispiel Köche, Zimmermann, Dachdecker und ähnliche. Arbeitest Du zum Beispiel in einer Bank oder als Einzelhandelskaufmann, wird das Finanzamt keine Berufsbekleidung anerkennen, da Du hier auch Kleidung tragen kannst, die Du auch privat nutzen kannst. Die meisten Finanzämter erkennen hier aber meist eine Pauschale von (ich glaube) 100 € für Reinigung und Verschleiß an.

Benötigst Du aber typische Berufsbekleidung, weist die Ausgaben hierfür durch entsprechende Belege nach.

Natürlich kann man typische Berufskleidund absetzten, soweit nicht vom AG gestellt. Das macht allerdings nur dann Sinn, wenn der Pauschbetrag der Werbungskosten von 1000 EUR bereits ausgeschöpft wäre - das ist er aber bei den wenigsten, also bereits darin abgegolten :-O

G imager761