Kann ich in Deutschland mit kroatischem Kennzeichen fahren?

7 Antworten

In Deutschland ist es nicht möglich, sich einen Zweitwohnsitz im Ausland "eintragen" zu lassen. Dein alleiniger Wohnsitz ist somit für deutsche Behörden in Deutschland und hier musst Du auch dein Auto anmelden.

Das klappt nicht. Die Kroaten werden Dir kein Kfz-Kennzeichen geben und damit ist Dein Problem gelöst. Hast Du eine OIB? Hast Du eine kroatische Bankverbindung? Hast Du eine unbefristete Aufenhaltserlaubnis? Hast Du einen kroatischen Ausweis für Ausländer? Hast Du einen kroatischen Führerschein? Ist die Wohnung gemietet oder Dein Eigentum? Hast Du mit einer kroatischen KFZ-Versicherung gesprochen? Ist Dein Auto verzollt in Kroatien eingeführt? Sprichst Du die Sprache? Der TÜV in Kroatien ist jedes Jahr Pflicht und bist Du dann immer hier?

Ich lebe seit 5 Jahren hier und daher kenne ich auch die bürokratischen Hürden, es wird nicht klappen, aber bitte, wenn Du das nächste Mal hier bist dann versuche Dein Glück.

Sonnige Grüße aus Kroatien.

Deutsches Kennzeichen erforderlich.

Vorschrift aus der Fahrzeugzulassungsverordnung;:


§ 46 Zuständigkeiten


(2) Örtlich zuständig ist, soweit nichts anderes vorgeschrieben ist, die Behörde des Wohnorts, bei mehreren Wohnungen des Ortes der Hauptwohnung im Sinne des Bundesmeldegesetz.


In einen deutschen Fahrzeugschein steht,Standort es Fahrzeugs.Kroatziern gehört zur EU.Dann ist es auch kein Problem wenn andere da mit fahren als der eingetragende Halter.Dein Fahrzeug ist angemeldet und deshalb ist es legal.

DocSchneider  25.01.2016, 14:27

Lötzinn

Du kannst das machen , allerdings ist das illegal.

Coke99 
Fragesteller
 24.01.2016, 23:06

Und warum genau sollte das illegal sein? Ich halte mich ja auch in der Wohnung in Kroatien auf.

AnyBody345  24.01.2016, 23:07

aber nur für die kürzeste Zeit. Die meiste Zeit verbringst du in Deutschland. Also musst du dein Auto hier anmelden und versichern .

Bakaroo1976  24.01.2016, 23:27
@AnyBody345

Wo steht das in welchem Gesetz?

DocSchneider  25.01.2016, 14:28
@Bakaroo1976

In der Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV)

AnyBody345  24.01.2016, 23:30

nicht um die Zeit bitte , wenn ich morgen daran denke wälze ich in den Büchern.

AnyBody345  25.01.2016, 14:54

vielen Dank für den Hinweis