Kann ich einen Verlustvortrag aus Studienzeit noch geltend machen?
Ich habe bis 2012 studiert (Zweitstudium) und im Oktober 12 meinen ersten Job angetreten. 2012 bis 2014 habe ich meine Steuererklärungen bereits abgegeben und die Bescheide dafür erhalten.
Nun habe ich gelesen, man kann bis zu 7 Jahre rückwirkend noch seine Ausgaben als Student durch einen Verlustvortrag geltend machen.
Kann ich das noch tun, obwohl ich ab 2012 Steuererklärungen abgegeben habe? Und wenn ja, wie?
2 Antworten
Für Jahre, für die bereits bestandskräftige Einkommensteuerbescheide existieren, kann man nicht nachträglich Verlustvorträge beantragen.
Für wie viele Jahre du rückwirkend eine Einkommensteuererklärung abgeben kannst, hängt davon ab, ob du in den entsprechenden Jahren dazu verpflichtet warst.
Grundsätzlich geht es immer 4 Jahre rückwirkend, jedoch greift bei Verpflichtung eine Anlaufhemmung von 3 Jahren, so dass es dann für insgesamt 7 Jahre möglich ist.
Arbeitnehmer sind zur Abgabe verpflichtet, wenn ein der in § 46 (2) aufgeführten Tatbestände zutrifft.
Mir fällt gerade auf, dass es mal ein Urteil des BFH gab, wonach steuerliche Verluste auch noch sieben Jahre rückwirkend festgestellt werden können, sofern für das betreffende Jahr kein Steuerbescheid ergangen ist.
Von daher würde ich es an deiner Stelle probieren, die Verluste von vor 2012 zu beantragen.
das war in Etwa das, was ich da mal gelesen habe. Wenn ich also einen Bescheid für die Verluste bekomme, kann ich die auch mit der Steuererklärung 16 verrechnen? Weil die dazwischen sind ja bereits erledigt...
Ja, so könntest du das machen
Meines wissens nicht. Rückwirkend sind es, so weit ich es weiß, maximal zwei Jahre. Alles was älter ist, ist verjährt.
Rückwirkend sind es, so weit ich es weiß, maximal zwei Jahre.
Mindestens 4, da die Festsetzungsverjährung nach vier Jahren eintritt.
ich weiß leider nicht, ob ich verpflichtet gewesen wäre.
Hatte nur einen Minijob, keine Immobilien und nur geringe Kapitalerträge... ich befürchte also, ich war es nicht