ist das erlaubt? egal welche alter?

JA ... wenn der Minderjährige schwerstbehindert ist. Um die KfZ-Steuerermäßigung oder gar -befreiung zu bekommen muß das Fahrzeug auf den zugelassen sein der die Behinderung hat. Egal ob der nun 6 Monate oder 101 Jahr alt ist.

man muss nicht 18 sein und braucht nicht den führerschein. allerdings gillt der taschengeldparagraph
Der Taschengeldparagraph gilt vor allem dann, wenn der Minderjährige ein Auto kaufen will, das mehr kostet als 50-100 EUR.
Kann ein Minderjähriger einen vertrag abschließen???

geht; siehe meine Anmerkungen zu anderen Meinungen
Das geht schon, aber er darf ihn dann halt erst fahren, wenn er eine gültige Fahrerlaubnis hat.
Bause2404 am 12. Oktober 2009 16:13 NEEEEEIIIIIINNNNN
Ein Freund von mir hatte sein auf ihn zugelassenes Auto schon mit 16. Fahren durften es in den ersten Jahren bis zu seinem Führerschein nur seine Eltern und sein bester Kumpel, der schon über 18 war und einen Führerschein hatte. Das ein Auto auf einen zugelassen ist, bedeutet ja nicht, dass man es auch fahren muss ;) Wenn man in den ersten beiden Jahren keinen Unfall baut, gehen z. B. die Prozente allmählich 'runter.
Hab gerade nachgeschaut. Es wird für die Anmeldung eine Einverständniserklärung beider Elternteile oder des Vormundes gebraucht.
NEIN. muss volljährig sein, braucht aber keinen Führerschein
Wieso wollen sie das überhaupt machen ? Nein das geht nicht ein Minderjähriger darf nicht auf ein Auto zugelassen sein ,er darf es nicht einmal fahren :P
Frad doch einfach eine KFZ.-Versicherungsagentur.
Guppy194 am 12. Oktober 2009 16:22 Zulassung = Halter und Versicherungsnehmer müssen nicht die gleichen Personen sein.
Ich würde nein sagen, denn er ist unter 18 nicht geschäftsfähig.

Für die Kfz-Zulassung auf Minderjährige ist in jedem Fall die vollständig unterschriebene und beglaubigte „Zustimmung des gesetzlichen Vertreters“ (i. d. R. beide Elternteile als Erziehungsberechtigte) erforderlich. Diese wird in der Regel bei der Kfz-Zulassungsbehörde ausgestellt. Dazu sind der Kfz-Zulassungsbehörde die gültigen Originalausweise der Erziehungsberechtigten und - soweit in den ausweisrechtlichen Bestimmungen vorgeschrieben - das eigene Ausweisdokument der/des Minderjährigen vorzulegen.
endlich eine Antwort mit Niveau! DH dafür; (die passende Vorschrift im Kraftfahrzeugsteuergesetz ist dort § 3a)
Moin. Wo steht das. Interessiert mich wirklich.
hier http://www.kfz-steuer.de/kraftstg/kfz-steuer_kraftstg3a.php