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kann ich ein auto auf ein minderjährigen zulassen?

gefragt von elvira2009 am 12.10.2009 um 16:11 Uhr

ist das erlaubt? egal welche alter?


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anitari
beantwortet von anitari am 12. Oktober 2009 16:16
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JA ... wenn der Minderjährige schwerstbehindert ist. Um die KfZ-Steuerermäßigung oder gar -befreiung zu bekommen muß das Fahrzeug auf den zugelassen sein der die Behinderung hat. Egal ob der nun 6 Monate oder 101 Jahr alt ist.

Kommentar von F76b930239b9abf238bd403d2bc4d03dsmallGuppy194 am 12. Oktober 2009 16:19

endlich eine Antwort mit Niveau! DH dafür; (die passende Vorschrift im Kraftfahrzeugsteuergesetz ist dort § 3a)

Kommentar von FredM am 12. Oktober 2009 16:20

Moin. Wo steht das. Interessiert mich wirklich.

Kommentar von B6c7a73e1b254bb372e11a237d582697smallanitari am 12. Oktober 2009 17:59

Freibier
beantwortet von Freibier am 12. Oktober 2009 16:11
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man muss nicht 18 sein und braucht nicht den führerschein. allerdings gillt der taschengeldparagraph

Kommentar von Nenek am 12. Oktober 2009 16:12

Der Taschengeldparagraph gilt vor allem dann, wenn der Minderjährige ein Auto kaufen will, das mehr kostet als 50-100 EUR.

Kommentar von F76b930239b9abf238bd403d2bc4d03dsmallGuppy194 am 12. Oktober 2009 16:21

@Freibier: bitte beachte, dass die Zulassung nichts mit dem Taschengeld zu tun hat; es könnte ja auch ein Geschenk der Eltern/Verwandten sein etc.; ansonsten ist Deine Antwort ok

Kommentar von 8185820c0ba3c1c63f3c043c3e89c77asmallFreibier am 12. Oktober 2009 16:24

was heißt zulassung


anonym
beantwortet von FredM am 12. Oktober 2009 16:12
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Kann ein Minderjähriger einen vertrag abschließen???

Kommentar von Ec9078746c946316f0c2dbf33cba5bacsmallLynx77 am 12. Oktober 2009 16:15

Wenn's unter dem Taschengeldparagraphen fällt ja, aber da muss schon ein ganz günstiger her :D

Kommentar von FredM am 12. Oktober 2009 16:19

Lies dir mal im Gesetz (BGB) alles zum "Taschengeldparagraphen".


Guppy194
beantwortet von Guppy194 am 12. Oktober 2009 16:23
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geht; siehe meine Anmerkungen zu anderen Meinungen


anonym
beantwortet von Nenek am 12. Oktober 2009 16:11
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Das geht schon, aber er darf ihn dann halt erst fahren, wenn er eine gültige Fahrerlaubnis hat.


Kommentar von 4eda6e2283f4cb082856c5bb326fb161smallBause2404 am 12. Oktober 2009 16:13

NEEEEEIIIIIINNNNN

Kommentar von Nenek am 12. Oktober 2009 16:17

Ein Freund von mir hatte sein auf ihn zugelassenes Auto schon mit 16. Fahren durften es in den ersten Jahren bis zu seinem Führerschein nur seine Eltern und sein bester Kumpel, der schon über 18 war und einen Führerschein hatte. Das ein Auto auf einen zugelassen ist, bedeutet ja nicht, dass man es auch fahren muss ;) Wenn man in den ersten beiden Jahren keinen Unfall baut, gehen z. B. die Prozente allmählich 'runter.

Kommentar von Nenek am 12. Oktober 2009 16:21

Hab gerade nachgeschaut. Es wird für die Anmeldung eine Einverständniserklärung beider Elternteile oder des Vormundes gebraucht.

Kommentar von F76b930239b9abf238bd403d2bc4d03dsmallGuppy194 am 12. Oktober 2009 16:21

dooooooch

Kommentar von 4eda6e2283f4cb082856c5bb326fb161smallBause2404 am 12. Oktober 2009 16:43

Unter 18 darfst du nochnichtmal einen Handyvertrag abschliessen. Aber ein Auto zulassen??? Ist jawohl ein Scherz! Was für einen Sinn sollte das haben?


anonym
beantwortet von Chris1979 am 12. Oktober 2009 16:12
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NEIN. muss volljährig sein, braucht aber keinen Führerschein


Jannchen
beantwortet von Jannchen am 12. Oktober 2009 16:12
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Wieso wollen sie das überhaupt machen ? Nein das geht nicht ein Minderjähriger darf nicht auf ein Auto zugelassen sein ,er darf es nicht einmal fahren :P


anonym
beantwortet von Optimist42 am 12. Oktober 2009 16:12
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Frad doch einfach eine KFZ.-Versicherungsagentur.

Kommentar von F76b930239b9abf238bd403d2bc4d03dsmallGuppy194 am 12. Oktober 2009 16:22

Zulassung = Halter und Versicherungsnehmer müssen nicht die gleichen Personen sein.


Kithara1
beantwortet von Kithara1 am 12. Oktober 2009 16:13
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Volljährigkeit muss gegeben sein...


anonym
beantwortet von ingridshaus am 12. Oktober 2009 16:13
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Ich würde nein sagen, denn er ist unter 18 nicht geschäftsfähig.


almmichel
beantwortet von almmichel am 12. Oktober 2009 16:19
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Für die Kfz-Zulassung auf Minderjährige ist in jedem Fall die vollständig unterschriebene und beglaubigte „Zustimmung des gesetzlichen Vertreters“ (i. d. R. beide Elternteile als Erziehungsberechtigte) erforderlich. Diese wird in der Regel bei der Kfz-Zulassungsbehörde ausgestellt. Dazu sind der Kfz-Zulassungsbehörde die gültigen Originalausweise der Erziehungsberechtigten und - soweit in den ausweisrechtlichen Bestimmungen vorgeschrieben - das eigene Ausweisdokument der/des Minderjährigen vorzulegen.


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