Kann ich die Kosten von einem Strom-/Gaswechselservice auf meine Mieter umlegen?

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Deine Einstellung ist zwar sehr löblich, allerdings besteht hier keine Möglichkeit einer Kostenumlage auf die Mieter.

Betriebskosten sind laut § 1 Betriebskostenverordnung solche Aufwendungen, die mit dem bestimmungsmäßigen Gebrauch des Objektes regelmäßig entstehen.

D.h. Es handelt sich um Kosten, die unabdingbar mit der Bewirtschaftung der Immobilie zusammenhängen (Wartungen, Verkehrssicherheit, Medienversorgung (Wasser, Gas, Strom, etc.), Müllentsorgung,...)

Gebühren, die mit deinem freiwilligen (und nicht notwendigen) Wechsel zu anderen Stromanbietern zusammenhängen, sind Verwaltungskosten, die mit der Miete abgegolten sind (Du kannst ja auch die Prüfung einer Stromrechnung nicht in Rechnung stellen).

Du bist zwar an das Gebot der Wirtschaftlichkeit gebunden, d.h. allerdings nicht, dass Du permanent den billigsten Anbieter suchen musst.

Mal ganz ehrlich: Was machen die 2-3 Cent/kWh denn über das Jahr gesehen für den Hausstrom eines Mehrfamilienhauses aus? Letztendlich bedeutet das vielleicht eine Preisersparnis von 5-6 EUR pro Mieter und Jahr.

Sacool12 
Fragesteller
 16.01.2017, 16:28

Hallo Christian,

danke für die Antwort. Bei Preisen von 22 Cent/kWh, sind 2-3 Cent immerhin schon ca. 10-15%. Dazu kommen verschiedene Bonuszahlungen im ersten Jahr. Das kann je nach Größe der Wohnung auch mal 500€ Ersparnis pro Jahr bringen.

Schade, dass man es nicht umlegen kann.

VG Lukas

Du bist gesetzlich sogar dazu verpflichtet wirtschaftliche Verträge abzuschließen. Das darfst du nicht extra berechnen

https://www.google.de/amp/s/amp.welt.de/amp/welt_print/article3782594/Vermieter-muss-guenstige-Anbieter-suchen.html

....Wie teuer die "zweite Miete" wird, hängt somit auch davon ab, wie kostenbewusst der Vermieter beim Abschluss von Verträgen ist, sei es über die Fahrstuhlwartung, die Gartenpflege oder bei Gebäudeversicherungen. Dabei hat er stets das Gebot der Wirtschaftlichkeit zu beachten (§ 556 BGB). "Der Vermieter soll sich bei Vertragsabschlüssen so verhalten, als müsste er die Kosten selber tragen, denn es gelten die Grundsätze einer ordnungsgemäßen Bewirtschaftung"

Sacool12 
Fragesteller
 16.01.2017, 16:02

Hallo Markus,

danke für die Antwort. Die aktuellen Tarife sind
bei den Grundversorgern (Mainova, Süwag) und tendenziell vom kwh Preis und vom Grundpreis billiger als die Preise der Discount Anbieter wie ExtraEnergie. Die Discount Anbieter geben aber um Kunden anzulocken im 1. Jahr bis zu 30% Sofort- /Neukundenbonus, weshalb sie so billig sind. Meines Erachtens sind die aktuellen Tarife deshalb wirtschaftlich.

Ich möchte meinen Mietern mit einem solchen Service entgegen kommen, weil sie so dauerhaft sparen können. Wenn ich einmalig wechsel, ist es im 2. Jahr gegebenenfalls teurer.

VG Lukas

AntwortMarkus  16.01.2017, 16:52
@Sacool12

Dann suche den günstigsten Tarif ohne Bonus heraus. Aber eigentlich musst du immer wieder neu den insgesamt günstigsten Anbieter suchen. Das ist doch innerhalb 5 Minuten erledigt im heutigen Computer Zeitalter.

Da gibt es wohl auch keine grundsätzliche Antwort. 

Der Mieter hat das Recht auf § 556 Absatz (3) Über die Vorauszahlungen für Betriebskosten ist jährlich abzurechnen; dabei ist der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit zu beachten... zu bestehen.

Das obliegt dem Vermieter und wenn der das delegiert, hat er das auch zu tragen. So könnte man das auslegen.

Sacool12 
Fragesteller
 16.01.2017, 16:01

Hallo ProfDrStrom, danke für die Antwort. Die aktuellen Tarife sind bei den Grundversorgern (Mainova, Süwag) und tendenziell vom kwh Preis und vom Grundpreis billiger als die Preise der Discount Anbieter wie ExtraEnergie. Die Discount Anbieter geben aber um Kunden anzulocken im 1. Jahr bis zu 30% Sofort- /Neukundenbonus, weshalb sie so billig sind. Meines Erachtens sind die aktuellen Tarife deshalb wirtschaftlich.

Ich möchte meinen Mietern mit einem solchen Service entgegen kommen, weil sie so dauerhaft sparen können. Wenn ich einmalig wechsel, ist es im 2. Jahr gegebenenfalls teurer.

VG Lukas

ProfDrStrom  16.01.2017, 16:08
@Sacool12

Das Thema Stromtarife begleitet mich durch meinen Berufsalltag. Daher kenne ich die Problematik mit den "Bonustarifen" und die damit verbundenen Fussangeln.

Meine Empfehlung:

Alle Bonus-Leistungen aus dem Preisvergleich streichen und keinen Stromhändler auswählen, ebenso Prepaidtarife.

Kraftwerksbetreiber sind ok und auch Stadtwerke sind ok, bei reinen Händlern wäre ich vorsichtig.

schleudermaxe  17.01.2017, 11:11

... und was bitte haben die Verträge der Mieter mit denen der Vermieter bzw. deren Betriebs-/ Heizkostenabrechnungen am Hut?

ProfDrStrom  17.01.2017, 12:07
@schleudermaxe

Lies Dir die Frage durch, dann besteht die Chance das Du es verstehst. Wenn nicht, nochmal lesen!

Jeder deiner Wohnungen ist doch mit eigenem Strom- und Gaszähler verbunden? Dann hat doch jeder Mieter für sich den Anspruch und das Recht selbst mit einem Anbieter seiner Wahl einen für ihn attraktivsten Liefervertrag abzuschließen, auch mit jährlichem Wechsel um die Boni abfassen zu können. Solcher Wechsel ist relativ einfach und spart viel Geld. Außer Care Energy sind (fast) alle anderen seriös. Wechsel über Check 24 oder Verivox klappen sehr gut, auch die Erstattungen (Boni). Ich habe da nur gute Erfahrungen gemacht.

Oder gibt es in deinem Haus nur deinen Hauptzähler und die Mieter haben alle Unterzähler? Bei Strom wäre das möglich, bei Gas m. W. nicht.

 

.... dann schaue ganz einfach in Deinen Vertrag bzw. in die Vertretungsvollmacht, denn solche wichtigen Angelegenheiten wurden dort sicherlich geordnet.