Kann ich das gemeinsame Sorgerecht umgehen?
Hallo, ich bin absolut gegen das GSR, wenn die Eltern nicht miteinander können. Jetzt ist es bei mir eben der Fall, Baby kommt bald und Vater ist nur am beleidigen, wird aggressiv und vor allem versteht alles falsch, was ich sage. Es macht mich fertig.
Jetzt überlege ich schon länger, wie ich damit umgehen soll. Ich möchte keinesfalls das GSR. Was er möchte, weiß ich nicht. Momentan ist Funkstille.
Was wäre, wenn ich sagen würde, entweder du oder ich? Wenn ich partout kein GSR möchte und ihm sogar das ASR überlassen würde, wenn es "nicht anders ginge". Ich meine, entweder er nähme es an oder ich würde es behalten, oder? Könnte er das GSR trotzdem irgendwie durchsetzen?
P.S. ich möchte nur das Beste für mein Baby, aber genau deshalb möchte ich, dass beim SR getrennt wird! Wenn er der Meinung ist, das Kind habe es bei ihm besser und ich sähe keinen Grund dagegen, dann wäre das eben so und ich würde den UET spielen, Unterhalt zahlen und Umgang pflegen. Ich würde nicht in seine Erziehung pfuschen, ihm Vorträge halten oder unterstellen, dies und jenes falsch zu machen. Wenn aber nicht, würde ich dies auch von ihm erwarten.
Ist das egoistisch gedacht???
8 Antworten
Er kann das gemeinsame Sorgerecht problemlos ohne dein Einverständnis durchsetzen! Du trägst dann übrigens die Hälfte der teuren Gerichtskosten ;-)
Du machst es dir also leichter, wenn du freiwillig zustimmst beim Jugendamt. Das kostet das nämlich nichts.
Er bekommt es sowieso, auch wenn ihr euch nicht versteht oder sonst was!
Wenn er das dann hat, kannst du ihm freiwillig das alleinige Sorgerecht überlassen. Oder ihr regelt es gleich so...
Also wenn der Vater auch das Sorgerecht haben möchte bekommt er entweder das gemeinsame oder du verzichtest und er bekommt das alleinige. Aber DU wirst nie das alleinige bekommen, wenn er es auch haben möchte.
Heutzutage geht es zum Glück um das Wohl des Kindes und nicht um das Wohl der Mami! Und das ist nunmal das GSR!
Ich habe gerade in nem Kommentar gelesen, dass du Angst hast, dass er dir überall reinreden kann.
Die Angst brauchst du gar nicht haben! Er muss zwar bei den großen Entscheidungen mit unterschreiben. Aber auch beim gemeinsamen Sorgerecht hast du die alleinige Alltagssorge! (Während das Kind bei dir ist und der Vater während seines Umganges.) Das heißt du kannst so alltägliche Dinge wie Fernsehen, Essen, Kleidung, wie du im Detail erziehst usw usw alles auch weiterhin alleine entscheiden!
Beispiel: ihr müsst zwar dann gemeinsam entscheiden, ob das Kind getauft werden soll. Aber ob und wie oft es mit in die Kirche kommt usw entscheidest du ganz alleine.
Er hat da nicht viel zu sagen. Sollte er dich zu sehr nerven, kannst du dich auch ans Jugendamt wenden.
(Wenn das Kind während des Umganges bei dem Vater ist, kann er aber auch alleine entscheiden.)
Die gemeinsame Sorge bekommt er gesichert, wenn er sie beantragt.
Aaaaber - das sind tatsächlich nur ein paar Unterschriften.
Du brauchst seine Unterschrift für Schulwechsel, Kontoeröffnung, Personalausweis/Pass, Umzug, aber nicht innerhalb der Stadt, Religionszugehörigkeit, Psychotherapien, geplante OPs.
Sonst nicht.
Alltag bestimmt die Person, bei der sich das Kind gerade aufhält.
§ 1687Ausübung der gemeinsamen Sorge bei Getrenntleben
(1) Leben Eltern, denen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht,
nicht nur vorübergehend getrennt, so ist bei Entscheidungen in
Angelegenheiten, deren Regelung für das Kind von erheblicher Bedeutung
ist, ihr gegenseitiges Einvernehmen erforderlich. Der Elternteil, bei
dem sich das Kind mit Einwilligung des anderen Elternteils oder auf
Grund einer gerichtlichen Entscheidung gewöhnlich aufhält, hat die
Befugnis zur alleinigen Entscheidung in Angelegenheiten des täglichen
Lebens. Entscheidungen in Angelegenheiten des täglichen Lebens sind in
der Regel solche, die häufig vorkommen und die keine schwer
abzuändernden Auswirkungen auf die Entwicklung des Kindes haben. Solange
sich das Kind mit Einwilligung dieses Elternteils oder auf Grund einer
gerichtlichen Entscheidung bei dem anderen Elternteil aufhält, hat
dieser die Befugnis zur alleinigen Entscheidung in Angelegenheiten der
tatsächlichen Betreuung. § 1629 Abs. 1 Satz 4 und § 1684 Abs. 2 Satz 1 gelten entsprechend.
(2) Das Familiengericht kann die Befugnisse nach Absatz 1 Satz 2 und 4
einschränken oder ausschließen, wenn dies zum Wohl des Kindes
erforderlich ist.
Das Gemeinsame Sorgerecht braucht er nicht durchzusetzen, ihr habt es - als Elternteile - automatisch. Wenn du nachweisen kannst, dass das Gemeinsame Sorgerecht für das Kind Nachteile birgt, kannst du vor Gericht das Alleinige Sorgerecht beantragen.
Die Tatsache, dass er dich beleidigt, bedeutet nicht, dass er auch dem Kind schaden möchte. Die Tatsache, dass du so leichtfertig dein Kind an jemanden ausliefern würdest, den du als "aggressiv" charakterisierst, macht mich nachdenklich...
Er ist mir gegenüber aggressiv und beleidigend, weil ich mich getrennt habe. Würde ich in ihm keinen guten Vater bzw. Menschen sehen, würde ich sowieso sofort Richtung ASR gehen!!
Nach der Geburt habe ich erst einmal das ASR, weil wir nicht verheiratet sind. Aber er kann es eben jederzeit beantragen und da stelle ich mir die Frage, kann ich ihm dann anbieten, dass er das ASR bekommt. Klar ist das eine krasse Entscheidung, das Kind in die Obhut jemand anderes zu geben. Aber er ist halt auch der Vater.
falsch, die beiden sind nicht verheiratet und da hat die mutter automatisch erstmal das alleinige sorgerecht. er muss es also mit ihr gemeinsam beim jugendamt erklären oder bei gericht beantragen.
du willst dein baby aufgeben, nur weil du dagegen bist, dass der vater bekommt was ihm zusteht? du willst ihm dein baby geben, weil du keine erwachsenen entscheidungen mit ihm treffen kannst? sorry aber das ist mir zu hoch.
natürlich kannst du mit ihm nach vaterschaftsanerkennung zum gericht gehen und das asr auf ihn übertragen lassen mit allen rechten und pflichten. dann geht das kind direkt zu ihm und du kannst es ab und zu mal sehen.
unterhalt kann er beim jugendamt berechnen lassen und du gehst dann direkt wieder arbeiten. kein problem. aber warum bekommst du ein kind, nur um es dann gleich abzugeben?
das gsr steht ihm einfach zu und wenn er es haben will, dann fordert er dich auf dies über das jugendamt gemeinsam zu erklären. negativ für dich wäre eine ablehnung ohne grund, du nennst hier keine.
wenn er über das gericht gehen muss, wird er gsr bekommen. aber es beeinträchtigt dich doch nicht. die entscheidungen außer konto, taufe und schulanmeldung triffst du doch eh ganz alleine. wo ist jetzt dein problem?
das weißt du doch noch garnicht. das kind ist noch nicht mal geboren. kinder werden immer von beiden eltern erzogen, weil es einfach zwei verschiedene pole sind. weiter wird es in der kita erzogen, in der schule, von den großeltern etc. du kannst doch ein kind nicht nur auf dich isolieren.
die gespräche die ihr als eltern führt, werdet ihr nicht vor dem kind führen, sondern eben auf neutralem boden. am besten sind da mediationen beim jugendamt oder bei einer familienberatungsstelle.
er hat seinen umgang, du die andere zeit mit dem kind und was er in seiner zeit macht tangiert dich nicht. die gemeinsamen erziehungen sind auch mit geregelten umgang so. auch da wird er einfach seinen kopf haben wenn das baby beim umgang da ist. bei ihm gelten seine regeln und bei dir seine. das verhindert auch asr nichts. selbst dann hast du ihm gegenüber nix zu melden. er auch bei dir nicht egal wie das sorgerecht geregelt ist. er hat in seiner umgangszeit die alleinige alltagssorge und du in deiner zeit. nimm dir doch die sache nicht so schwer.
schick ihm ein foto wenn das kind da ist mit glückwunsch papa:) und dann soll er sich melden. macht einen termin zur vaterschaftsanerkennung aus und zur erklärung gsr und dann zieht wieder jeder seiner wege.
wenn er dann wieder aggro läuft, dich belästigt oder nervt, dann schalte die polizei an und zeig ihn an. das hat noch immer nix mit dem gsr zu tun. das ist paarebene. das betrifft doch das kind nicht.
Habe es eben schon geschrieben/gelesen, vielleicht ist es zu theoretisch von mir gedacht.. Ich möchte mein Kind nicht isolieren, möchte nur klare Verhältnisse schaffen und ihm einfach dem Raum nehmen, mir etwas unterstellen zu können. Dass er beim Umgang machen kann, was er will, weiß ich. Aber mit dem GSR steht ihm auch irgendwo die allgemeine Erziehung zu, mit ASR weniger. Aber ich werde abwarten, eure Beiträge im Kopf behalten und schauen, wie es nach der Geburt aussieht. Danke für den Text!!
nein ihm steht mit gsr garnichts zu. es ändert sich in deinem leben garnix zu. die entscheidungen triffst zu 99% du ganz alleine. er hat das gleiche recht auf umgang ob er sorgerecht hat oder nicht. er muss unterhalt zahlen ob er sorgerecht hat oder nicht. er hat nix zu melden in deiner umgangszeit ob er sorgerecht hat oder nicht. er kann ohne deine erlaubnis das kind nicht aus der kita holen egal ob er sorgerecht hat oder nicht. du gibst dem gsr viel zu hohe wertung, die es einfach nicht hat.
Ja, denn es geht nicht um dich, sondern um dasKind, das ein Anrecht auf beide Eltern hat. Ihr solltet erwachsen genug sein, Eure Interessen hintenan zu stellen
Mir geht es doch um das Kind. Ich weiß, dass das Kind mit GSR vieles mitbekommen könnte, was sich so vermeiden ließe. Ich will niemanden aus dem Leben des Kindes ausschließen! Ich will nur, dass von vorne rein klar ist, wer die Erziehung übernimmt (da beide nicht funktionieren würde)...Damit später nicht vor dem Kind gestritten wird. :/
dann vereinbart doch ein Aufenthaltsbestimmungsrecht. Und dass derjenige, bei dem das Kind aufwächst, die Erziehung bestimmt.
Glaube allerdings nicht, dass es klappt.
Ich werde beim JA mal fragen, wie das mit dem Thema Erziehung aussieht. Danke dir!
du hast eine völlig falsche vorstellung vom leben als alleinerziehender. er bestimmt nix und hat nix mitzubestimmen in der zeit wo das kind bei dir ist. er trifft alleinige entscheidungen in seiner umgangszeit und dort wird es sicherlich anders ablaufen als bei dir.
bei mir geht kind um 8 ins bett, bei kv um 23 uhr. bei mir lebt es nach strenger diät wegen allergie, bei kv isst es sachen auf die es allergishc ist in kleinstmengen. weil der arzt das mal erlaubt hat. bei uns darf kind nicht viel spielen mit pc usw. bei kv soviel es will. es sind unterschiedliche menschen, unterschiedliche stile, unterschiedliche vorstellungen über die art wie man sein leben lebt. deswegen streiten wir uns nicht, deswegen sind wir nicht uneins und lieben uns aber trotzdem nicht mehr ^^. am schlimmsten ist wenn kv und ich als einheit auftreten vor kind, weil es noch immer nicht mit sowas rechnet.
lass ihn erstmal kv werden und genieß endlich deine schwangerschaft.
Das steht doch schon so im Gesetz...
Er kann Dir nicht reinpfuschen, Du ihm aber auch nicht.
Da gibt es keine "Streitverhinderungsmöglichkeit".
Streiten kann man auch ganz ohne das Recht auf seiner Seite zu haben.
Ich sehe das Problem in der gemeinsamen Erziehung. Absprachen, hier denkt er anders, da ich. Und klar, das ist normal. Aber genau deshalb würde ich es meinem Kind wünschen, nur von einem Elternteil erzogen zu werden. Denn gerade wir beide kommen auf keinen gemeinsamen Nenner. Wenn ich mir überlege, dass das Kind diese Gespräche zwischen uns nur ansatzweise mitbekommen könnte... Dann doch lieber geregelten Umgang oder eben alleinerziehend. Ich möchte mein Baby natürlich behalten, welche Mutter möchte das nicht! Aber wenn ich dem Kind so eine friedlichere Zukunft bieten kann, dann gebe ich mich auch mit regelmäßigem Umgang zufrieden.