Kann ich 2000€ als ALG1 Empfänger auf mein Konto buchen?

4 Antworten

Für ALG1 ist es nicht relevant, was du für ein Vermögen hast. Du hast in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt und daher Anspruch auf ALG1, egal ob du dir 200, 2000 oder 20000 € einzahlst. Nur bei ALG2 wird Vermögen angerechnet, wenn es einen Freibetrag übersteigt.

Da gibt es keine Probleme

ALG I = SGB III

Hartz IV = SGB II

Bei ALG1 fragen sie nicht. Erst bei ALG2

Bei ALG2 fragt das Amt.