Kann Ex-Frau die Besuchszeiten immer nach Ihrem Wunsch ändern?

7 Antworten

Kommt mir irgendwie bekannt vor.

Die Mütter versuchen immer die Macht auszuspielen. Und leider, haben sie meist damit sogar ihr Recht.

Vielleicht hat ihr gerade irgendwas nicht gepasst und um euch / Dich zu "necken" sagt sie nun "Nööö, Wochenende ist nur Sa/So!".

Wenn ihr bereits in einer höheren Instanz wart (Gericht), dann habt ihr auch eine Kontaktperson beim Jugendamt. Ich würde an deiner Stelle versuchen über diese Person, vernünftig versteht sich, an die Mutter heranzukommen.

Es bringt nichts wenn man nun Streit anfängt wegen so etwas. Auch ein "Ihr schickt mir das Jugendamt auf den Hals." solltet ihr vermeiden, das solltet ihr der Person vom Jugendamt auch erklären.

Ich würde dieser Kontaktperson als erstes die Situation erklären und sie daraufhin fragen wie man es lösen kann, das es wieder "wie immer" ist.

brennspiritus  18.01.2016, 08:33

Das muss ich jetzt vehement zurüchweisen. Sie versuchen nicht immer ihre Macht auszuspielen. Ich kenne zwei Fälle, da ist die Mutter extra in die Nähe des Vaters gezogen, damit die Kinder jederzeit jeden besuchen können.

Healzlolrofl  18.01.2016, 08:35
@brennspiritus

Nun gut, vielleicht bin ich da ein wenig "gebrandmarkt".

Aber... ich kenne leider ein Paar Fälle wo es so gewesen ist.

Natürlich nehme ich zurück das es auf jede Frau / Mutter zutrifft. Aaaber... wie gesagt, ich bin da ein gebrandmarktes Kind welche von der Ex / wieder Freundin ziemlich durch die Mangel genommen wurde.

brennspiritus  18.01.2016, 08:41
@Healzlolrofl

Stimmt leider, dass sich manche Frauen furchtbar benehmen. Da weiß man dann woher der Satz "da werden Frauen zu Hyänen" kommt.

Zeiten werden doch eigentlich genau geregelt, auf die Regelung kannst du bestehen. Das man mal das ändert unter Absprache ist ja okay aber sie darf der Regelung nicht einfach widersprechen und machen was sie will.

An deiner Stelle würde ich mit ihr nochmal versuchen zu sprechen das ganze Vernünftig zu klären evtl könnt ihr euch auch so einigen. Ansonsten würde ich noch mal mit den Anwalt sprechen der dich in der Scheidung etc vertreten hat.

Wenn es eine gerichtliche Besuchsregelung gibt, (Gott sei es gedankt), dann ist diese verbindlich, für beide Seiten.

Du kannst den freundlichen Weg wählen und das Gespräch mit dem Jugendamt suchen, damit die Kindesmutter auf die Verbindlichkeit der Besuchsregelung hingewiesen wird. Du kannst auch direkt mit harter Bandage einen Anwalt einschalten und auf die gerichtliche Besuchsregelung verweisen lassen.

Du kennst deine Ex am besten und weißt wie sie tickt, danach solltest du den Weg einschlagen.

Viel Erfolg!

Der gerichtliche  Vergleich  ist doch eine klare Aussage.

Ist dort auch ein Passus, dass bei Nichteinhaltung dieser Vereinbarung von einer Partei  Ordnungsgeld auf Antrag verhängt werden kann?

Wenn die Kindsmutter weiter zickt, dann würde ich dies bei Gericht - unter Vorabinformation  des Jugendamtes (vielleicht kann dies die Kindsmutter wieder in die Spur bringen)  - beantragen.

Die Besuchszeiten werden normalerweise ganz genau festgelegt. Unter Wochenende versteht man Samstag und Sonntag, das ist schon richtig. Aber wenn das bislang so gehandhabt wurde und prima lief, sollte Dein Ex das jetzt nicht eigenmächtig plötzlich ändern.

In solchen Fällen geht es immer um das Kindeswohl. Geh zum Jugendamt und frage nach, wie es in diesem Fall konkret aussieht mit den Besuchszeiten. lg Lilo