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Kann ein Vertrag IMMER innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden?

gefragt von varinavarina am 08.08.2009 um 21:34 Uhr

Ich habe einen Vertrag abgeschlossen und habe diesen widerrufen innerhalb von 10 Tagen. Nun bekomme ich jedoch die Antwort, dass ich nicht von diesem Vertrag zurücktreten kann, da dieses nur bei sogenannten Haustürengeschäften möglich ist. Jetzt schreiten wir uns hin und her, wer recht hat. Nun wollte ich mich parallel hier noch einmal informieren. PS: Es handelt sich um ein Mitgliedschaft im Verein


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justii
beantwortet von justii am 8. August 2009 21:40
4x
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Oh nein, wann spricht sich das denn endlich herum?

Diese Problematik ist wirklich schon 100.000 Mal in diesem und anderen Foren besprochen worden.

Du hast generell kein Widerrufs- oder Rücktrittsrecht außer:

  • bei Haustürgeschäften

  • bei Versicherungsverträgen

  • bei Interneteinkäufen (gewerbliche Anbieter)

  • bei sonstigen Geschäften bei denen Dir dies ausdrücklich in den Vertragsbedingungen zugesichert worden ist.

Wenn es sich also nicht um einen der o.g. Varianten handelt, dann hast Du leider Pech gehabt und bist nun (un)glückliches Mitglied.

Ihr braucht Euch also nicht weiter streiten...

Was lernen wir daraus? Erst informieren und dann erst unterschreiben.

Gruß justii

Kommentar von Simple_avatar3smallvarina am 8. August 2009 21:45

danke-... ich glaube es wird immer wieder Fälle geben, wo man als Verbraucher unsicher ist. ... Vor allem bei dem fachchinesisch. Danke das Du Klartext sprichst ;-)

Kommentar von 21717670ef86e8086f351886aadcc86dsmalluwe8888 am 8. August 2009 21:52

Hallo Justi, war vorm Kadi, ging um einen unterschriebenen Kaufvertrag, mein Rüchtritt war rechtens. Dieser wäre nur nicht rechtens gewesen, wenn ich Geschäftsmann gewesen wäre Uwe

Kommentar von 34afbe25c789e3aa453062f0e58e22besmalljustii am 8. August 2009 21:56

Dann traf bei Dir einer der o.g. Punkte zu. Ansonsten ein klares "Nein!"

Kommentar von justiziasgolem am 9. August 2009 14:17

Es gibt eine Reihe von Möglichkeiten unter bestimmten Umständen aus einem Vertrag zu kommen. Beispielsweise durch Anfechtung. Pauschal und "einfach so" geht das aber eben nicht. Leute, schaltet euer Hirn ein! Welchen SINN hätten dann überhaupt Verträge, wenn man einfach so davon zurücktreten könnte?


JuliaLinda
beantwortet von JuliaLinda am 8. August 2009 21:35
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Eigentlich hast du 14 Tage Widerrufsrecht... Schau mal in den Vertrag da muss es vermerkt sein

Kommentar von Simple_avatar3smallvarina am 8. August 2009 21:36

in den AGBs steht nichts ...

Kommentar von 34afbe25c789e3aa453062f0e58e22besmalljustii am 8. August 2009 21:42

Waaaaahhhhhh!

Wieso hält sich dieses falsche Gerücht so hartnäckig?

Kommentar von Ruedi am 9. August 2009 12:42

Reg Dich nicht auf, Justi. Beim Unterschied Gewährleistung und Garantie ist es mindestens genau so schlimm.


uwe8888
beantwortet von uwe8888 am 8. August 2009 21:38
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du kannst widerrufen , das gilt nicht nur bei Haustürgeschäften. Solltest du allerdings als Geschäftsmann unterschrieben haben , und nicht als Privatperson, gilt das Widerrufsrecht nicht.

Kommentar von Simple_avatar3smallvarina am 8. August 2009 21:40

naja im Sportverein-da ist es ja eher Privatperson,oder .. ?grrr-sehe schwarz für mich


anonym
beantwortet von FelixP32 am 8. August 2009 21:36
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Wieso meldest du dich wo an, wo du eh nach 10 Tagen keine Lust mehr darauf hast ^^

Kommentar von Simple_avatar3smallvarina am 8. August 2009 21:39

ich habe woanders ein besseres angebot bekommen - hier gibt es mehrere private sportvereine, wo man kurse besuchen kann.also mecker nicht .... ich dachte, dass wär kein Problem und nun habe ich mit denen Theater. ...und ich denke, ich bin im Recht

Kommentar von Drachentoeter am 8. August 2009 22:25

Blöde nur, das du nicht im Recht bist.

Kommentar von justiziasgolem am 9. August 2009 14:14

Es ist außerordentlich bemerkenswert, wie hartnäckig beratungsresistent manche Leute sind. Da kann man's lang und breit erklären, am Ende glaubt der jemand immer noch im Recht zu sein.


anonym
beantwortet von Chris1968 am 8. August 2009 21:36
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Meiner Meinung nach hat jeder Vertragsabschluss Wiederrufsrecht. Also am Ball bleiben oder mit Anwalt drohen

Kommentar von 745ca602a545e979dc893ad94ab6b33dsmallonomant am 8. August 2009 21:37

Nicht jeder Vertrag.

Kommentar von Chris1968 am 8. August 2009 21:38

Welchen denn nicht

Kommentar von Drachentoeter am 8. August 2009 22:14

Die meisten, die Ausnahmen hat justi aufgeführt. Wenn du eine Vertrag unterschreibst ist der normalerweise bindend.


onomant
beantwortet von onomant am 8. August 2009 21:36
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Bei einem Vereinsvertrag kenn ich mich nicht aus.** Kann ein Vertrag IMMER innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden? #Klares nein#


Rabenfeder
beantwortet von Rabenfeder am 8. August 2009 21:38
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http://www.euroconsumatori.org/16842v27887d16983.html , es gibt KEIN generelles Rücktrittsrecht


anonym
beantwortet von Reanne am 8. August 2009 21:39
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Vereine haben eine Satzung, dass muss drinstehen. Es muß für jedes Mitglied möglich sein, den Verein wieder zu verlassen mit einer Kündiguungsfrist.

Kommentar von Drachentoeter am 8. August 2009 22:16

Regulär kündigen kann er ja auch, er hat nur kein Rücktrittsrecht.


anonym
beantwortet von Drachentoeter am 8. August 2009 22:12
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Du kannst regulär kündigen, mehr nicht. Wenn du eine Vertrag unterschreibst, dann ist das für dich bindend.Die Ausnahmen bei denen es ein gesetzliche Rücktrittsrecht hast hat justi aufgeführt. Deshalb solltest du auch vor der Unterschrift genau überlegen ob du eine Vertrag eingehen willst oder nicht.


gerhass
beantwortet von gerhass am 9. August 2009 11:38
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Um welche Art Vertrag handelt es sich denn? Nur bei ganz bestimmten Verträgen kann man davon wieder zurücktreten innerhalb einer bestimmten Frist. www.jurabuch.de


anonym
beantwortet von MarkusReinartz am 15. November 2009 21:20
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Werte Forumsteilnehmer,

es kommt darauf an welche Art von Vertrag geschlossen wurde.

Schauen Sie doch auch mal unter www.baumängelforum.de

Eine Seite auf die ich bei meinen Internetrecherchen gestoßen bin. Eigentlich sehr übersichtlich aufgebaut. Vielleicht finden dort auch eine gezielte Antwort auf Ihre Frage.

Markus Reinartz Freier Sachverständiger für Bauwesen

Hauptstraße 51 53894 Mechernich

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