Kann ein Verein beim Registergericht einer anderen Stadt eingetragen werden?
Muss der Verein am Ort eingetragen werden wo die meisten Mitglieder wohnen oder gar da wo der protokollierte und festgelegte Vorstand wohnt? Oder ist die Einreichung bei einem Registergericht einer beliebigen Stadt möglich?
2 Antworten
Geht es um das Vereinsregister, ist stets das Amtsgericht örtlich zuständig, in dessen Bezirk der Verein seinen Sitz hat. Die Vereinsregistersachen werden in vielen Bundesländern zunehmend zentralisiert.
Z.B.:
https://ag-sdl.sachsen-anhalt.de/zentrales-registergericht/vereinsregister/
Den Vereinssitz legt ihr in der Satzung fest und dort lasst ihr euch auch ins Vereinsregister eintragen. Allerdings muss es sich um eine konkrete Adresse handeln, unter der jemand postalisch erreichbar ist. Schau auch mal unter dem Link, da ist es ganz gut erklärt:
https://npo-experten.de/de/npo-wissen/vereinsgruendung/vereinssitz-bestimmen/
Gut. Wäre nur noch (im Sinn der Frage) zu ergänzen, dass es auf den Wohnort der meisten Mitglieder (oder die Wohnorte der Mitglieder überhaupt) ganz und gar nicht ankommt.