Kann ein Kaufvertrag per E-Mail zustande kommen?
Hallo,
Ich war auf der Suche nach maßgefertigten Rolläden und stieß auf einen Versandhandel zu, mit dem ich auch telefonischen Kontakt hatte. Daraufhin habe ich ihm per E-Mail geschrieben, welche Maße ich benötige und fragete, ob der Preis xxx richtig sei. Zwei Tage kam weder eine E-Mail und auch auf Anrufe reagierte niemand. Erst heute Moegen kam per E-Mail die Antwort, dass mein genannter Preis inkl. Versand stimmt und die Frage nach meiner Adresse wegen der Auftragsbestätigung. Dieser Versandhandel verlangt zuerst das Geld, bevor sie die Rolläden produzieren.
Ich antwortete, dass ich bereits am Vorabend von einem anderen Versandhandel bestellt habe, was auch die Wahrheit ist, da niemand auf meine Anrufe reagierte.
Ist ein Kaufvertrag mit dem "ersten" Versandhandel gekommen und könnten Ansprüche gegen mich geltend gemacht werden?
Danke!
4 Antworten
Nein, ein Kaufvertrag ist eine beidseitige Willenserklärung. Da Du die nicht gegeben hast, ist auch kein Kaufvertrag zustande gekommen.
So wie ich das sehe, hast Du lediglich eine Anfrage gemacht. Wenn Du nicht ausdrücklich bestellt hast, ist kein Vertrag zustande gekommen.
Kann ein Kaufvertrag per E-Mail zustande kommen?
Selbstverständlich. Grds. bedarf ein Kaufvertrag nur einer übereinstimmenden Willenserklärung, die selbst konkludent zulässig wäre.
Da du telefonisch ein freibleibendes Angebot konkret verhandelt hast, darüber mit eigenen Maßangaben einen Preis vereinbart hast und mit dem Satz "Ich möchte zwei Rolläden bestellen..." ihm Vertragsschluss angeboten hast, liegt eine schuldhafte Verletzung vorvertraglicher Pflichten, jur. culpa in contrahendo, gem. § 311 Abs. 2 i. V. m. § 280 Abs. 1 i. V. m. § 241 Abs. 2 BGB vor.
Im übrigen kam mit Auftragsbestätigung des Händlers ein wirksamer Kaufvertrag zustande, der dich zu Kaufpreiszahlung und Abnahme verpflichtet. Denn gem. § 312d Abs. 4 Nr. 1 BGB ist das Widerrufsrecht hierüber ausgeschlossen.
Aber dass ich die Rolläden von IHM bestellen möchte, stand nicht drin. Ändert sich damit etwas?
Nicht für den Händler. Der musste nach Treu und Glauben vielmehr davon ausgehen, dass nach deinen Telefonten und E-Mails eine Bestellung bei ihm, nicht einem Mitbewerber, gemeint war.
G imager761
nein ein Kostenvoranschlag ist nicht bindend. Vermutlich wollte er mit der Aufforderung zur Auftragsbestätigung, so, den Auftrag an sich reisen.
Erst heute Moegen kam per E-Mail die Antwort, dass mein genannter Preis inkl. Versand stimmt und die Frage nach meiner Adresse wegen der Auftragsbestätigung.............................. "Ich möchte zwei Rolläden bestellen..."
Das fett Geschriebene und die Antwort; damit ist ein Kaufvertrag zustande gekommen. 2 Willenserklärungen, kann auch per E-Mail stattfinden. Leider hast du nun sehr wahrscheinlich 2 Verträge abgeschlossen. Es könnten Ansprüche geltend gemacht werden, allerdings ist ein Rücktrittsrecht innerhalb einer Frist möglich, da Fernabsatz. Sollte aus den Vertragsbedingungen hervorgehen.
Das habe ich heute Morgen geschrieben:
"Ich habe gestern bei einem anderen Versandhandel Rolläden bestellt, da von Ihnen keine Antwort mehr kam und Sie bei mehreren Anrufen meinerseits nicht geantwortet haben. Daher muss ich leider auf einen Kauf verzichten."
Das ist doch ein Rücktritt, oder?
Nein:
gilt ein freiwilliges Rücktrittsrecht nur, wenn es vereinbart ist
greift eine gesetzliches Widerrufsrecht hier nicht, da es sich offenbar um eine Maßanfertigung handelt, § 312d Abs. 4 Nr. 1 BGB
kann man nur eine Bestellung, nicht aber einen Kaufvertrag stornieren. Und der kam mit Auftragsbestätigung bereits zustande. Dass man um deine Adresse für Zusendung schriftliche Unterlagen nebst Rechnung und Überweisungsträger bat, schliesst das IMHO nicht aus.
G imager761
allerdings ist ein Rücktrittsrecht innerhalb einer Frist möglich, da Fernabsatz
Weit gefehlt: "Ein Widerrufsrecht besteht (...) nicht bei Fernabsatzverträgen zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind (...)", § 312d Abs. 4 Nr. 1 BGB :-O
G imager761
In einem Satz schrieb ich jedoch: "Ich möchte zwei Rolläden bestellen..." Aber dass ich die Rolläden von IHM bestellen möchte, stand nicht drin. Ändert sich damit etwas?