Ja, denn kein Schuldner kann von seinem Gläubiger ein bestimmtes, für ihn erträgl Verhalten verlangen, insbes muss der Gläubiger grundsätzl keine Ratentilgung akzeptieren wenn sie nicht bereits vereinbart war. Diese Entscheidungsfreiheit ist wesentl Bestandteil unseres gesamten Vertragsrechts!