Kann e-on auch 3 jahre später Nachzahlungen vordern?

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Für derartige Forderungen gilt die "Regelmäßige Verjährungsfrist" (§ 195 BGB).

Diese beträgt 3 Jahre und beginnt gemäß § 199 BGB:

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mit dem Schluss des Jahres, in dem

1.der Anspruch entstanden ist und

2.der Gläubiger von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste.

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Da der Anspruch in 2007 entstanden ist, verjährt er erst mit dem Schluss des Jahres 2010.

Wenn also die Forderung rechtmäßig ist, weil ein Anspruch besteht, dann wirst du wohl zahlen müssen.

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Übrigens:

Eine Rechnung oder eine private Mahnung hat überhaupt keinen Einfluss auf den Ablauf der Verjährungsfrist - diese wird dadurch weder gehemmt noch unterbrochen.

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Welche Maßnahmen zu einer Hemmung der Verjährung führen, kann man den §§ 203 - 213 BGB entnehmen. Insbesondere führt "Rechtsverfolgung", also etwa ein gerichtlicher Mahnbescheid oder die Erhebung einer Klage zu einer Hemmung (§ 204 BGB).

Hallo, normalerweise verjährt eine Forderung nach 3 Jahren (Frist beginnt mit Ende des Kalenderjahres nach Zugang der Forderung z.B. Rechnung vom 01.07.2010 = 31.12.2010+3Jahre). Ist die Rechnung jedoch nie gestellt worden und es fällt jetzt auf dann gilt das neue Datum der Rechnungstellung und die Forderung ist nicht verjährt sondern muss bei Rechtmässigkeit der Forderung auch bezahlt werden, in diesem Fall dürfen dann aber auch keine Mahngebühren oder ähnliches verrechnet werden.Hast du denn noch Unterlagen über die Stromlieferung aus der Zeit (z.B. Schlußstand des Zählers oder so ?) Würde mal nachfragen warum die Rechnung erst jetzt kommt. Das mit dem System ist nur eine faule Ausrede....

JotEs  01.07.2010, 10:43

Nicht der "Zugang der Forderung" ist für den Beginn der Verjährung maßgeblich, sondern das Jahr in welchem der Anspruch entstanden und der Schuldner dem Gläubiger bekannt ist oder ohne grobe Fahrlässigkeit bekannt sein müsste (§ 195, 199 BGB)

Das dürfte hier das Jahr 2007 gewesen sein, sodass die Forderung mit dem Schluss des Jahres 2010 verjährt.

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Eine Rechnung oder eine private Mahnung hat keinen Einfluss auf den Ablauf der Verjährungsfrist.

Die Mahnung müsste sich auf eine Rechnung beziehen, die du bereits erhalten hast. Ggf. werden sie dir die Rechnung auch nochmal zuschicken, falls du sie verloren hast. Wenn diese Rechnung rechtens ist, dann musst du zahlen.