Kann die Lehrerin mich zwingen die Klassenfahrt zu bezahlen?
Ich habe die Einverständnis Erklärung nicht unterschrieben für die Klassenfahrt, die Lehrerin meinte sie zwingt mich trotzdem mitzufahren. Die Lehrerin hat von ihrem Geld die Klassenfahrt für mich bezahlt & jetzt verlangt sie das Geld von mir zurück. Ich habe eine ärztliche Bescheinigung, sie will aber das Geld zurück und kommt oft zu mir nachhause ohne vorher Bescheid Zusagen und ruft ständig an.. Kann sie mich zwingen zu bezahlen obwohl ich keine Unterschrift abgegeben habe & eine ärztliche Bescheinigung habe ?
7 Antworten
Sie hat warscheinlich vorher gebucht und musste alles Zahlen... Ich denke, du musst es leideer zahlen.
Auch wenn ich Monate vorher gesagt habe das ich nicht mitkomme ? Und sie keine Unterschrift von mir hatte ?
Denn natürlich nicht!
Nein Sie kann dich nicht zwingen. Im Deutschen Gesetzbuch ist klar festgelegt dass du machen kannst was du willst. Nur weil das eine Schulische Aktivität ist, kann Sie dir weder vorschreiben dass du Geld zahlen musst, noch dass du mitfahren muss.
Also wo steht bitte im deutschen Gesetzbuch (meinst du das BGB?) das man machen kann was man will? :-) natürlich gibt es ne Schulpflicht und die ist auch gesetzlich geregelt. Wenn eine Krankmeldung vorliegt ist sie / er entschuldigt!
Ich habe folgemdes gefunden:
Laut Schulgesetz NRW stellt sich die Angelegenheit wie folgt dar:
4.2 Schulwanderungen und Schulfahrten sind Schulveranstaltungen.
Sie werden grundsätzlich im Klassenverband bzw. im Kursverband
durchgeführt. Gemäß § 43 Abs. 1 SchulG sind Schülerinnen und Schüler zur
Teilnahme verpflichtet. Auf behinderte Schülerinnen und Schüler ist bei
der Gestaltung Rücksicht zu nehmen, damit auch für sie die Teilnahme
möglich und zumutbar ist. In besonderen Ausnahmefällen ist gemäß § 43
Abs. 3 SchulG eine Befreiung von der Pflicht zur Teilnahme möglich. Ein
entsprechender Antrag ist von den Erziehungsberechtigten schriftlich zu
begründen. Bei mehrtägigen Veranstaltungen wird die Befreiung erteilt,
wenn die Erziehungsberechtigten auch nach einem Gespräch über Ziele und
Inhalt der Klassenfahrt aus religiösen oder gravierenden erzieherischen
Gründen bei ihrem Antrag bleiben.
Schülerinnen und Schüler, die von der Teilnahme befreit sind, besuchen
den Unterricht einer anderen Klasse oder eines anderen Kurses.
Ist dies nicht möglich, werden ihnen unterrichtsbezogene Aufgaben gestellt.
Quelle: http://www.elternforen.com/threads/muss-mein-kind-mit-auf-die-klassenfahrt.36458/
Nö, ist ihre eigene Schuld das gemacht zu haben. Schließlich hat sie keiner drum gebeten.
Du kannst nicht gezwungen werden. Aber die zeit, die du nicht auf der Klassenfahrt dabei bist kann dir als unentschuldigt eingetragen werden.
Habe ja eine ärztliche Bescheinigung abgegeben
Es ist dann aber möglich, dass sie dann ein amtsärtstliches Attest fordern.
Wenn du krank bist, sollte es natürlich kein Problem sein dieses zu erhalten.
Wenn du nur "krank" bist und eigentlich keine Lust hast mitzukommen, könnte sich das als schwierig erweisen.