Kann die ARGE Leistungen aufgrund einer Alkoholabhängigkeit streichen?

4 Antworten

Solange er jeden Therapie mitmacht und nicht abbricht,streichen die,die leistungen nicht.Aber er muss auch seinen Willen zeigen und eventuell mal länger in einer Massnahme bleiben,wenn es sein muss auch stationär

Wegen der Abhängigkeit selbst darf keine Sanktion erfolgen; gestrichen werden darf die Leistung nur, wenn er voll erwerbsgemindert ist, also erwerbsunfähig und wenn dieses offiziell attestiert ist; in dem Fall würde das Sozialamt Träger der Leistung nach SGB XII.
Möglich wäre u.U. eine Sanktion, wenn er sich weigert, eine in einer Eingliederungsvereinbarung vorgesehene Therapie zu machen. Aber das ist letztlich ein relativ heißes Eisen, an das ein SB kaum rangeht.

er sollte der arge von seinen problemen erzählen. dann kommt er zu einer anderen stelle, die für solche leute zuständig ist. sie können aber darauf bestehen, daß er eine langzeittherapie macht. die dauert teilweise 6 monate. sollte er nicht genügend mitwirken seine arbeitsfähigkeit wieder herzustellen, kann man ihm das geld streichen.

Er kann sich krank schreiben lassen, da er eine Suchterkrankung hat, dann kann die ARGE nichts unternehmen

MaxCaddy 
Fragesteller
 10.07.2010, 10:04

Von wem krank schreiben lassen? Hausarzt?

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Encephalone  10.07.2010, 10:16
@MaxCaddy

Hausarzt oder Psychiater, die ARGE muss nicht wissen, was er hat, aber eine Krankmeldung genügt, dass er nicht vermittelt werden kann, oder dass sie ihm Leistungen streichen

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MaxCaddy 
Fragesteller
 10.07.2010, 10:22
@Encephalone

Danke für den Rat, hat wirklich weiter geholfen!

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