Kann die Arge eine Maßnahme beenden wenn man Krank geschrieben ist?

6 Antworten

Nehmen wir an, eine Bildungs-Maßnahme dauert sechs Monate und kostet 6.000,- Euro. Dann werde ich krank und verpasse so einigen Stoff. 

Nach einer Weile Krankscheibung muss der Träger der Maßnahme mit dem Jobcenter (früher: ARGE) beraten, ob es für mich noch möglich ist, das Bildungs-Ziel zu erreichen. Falls nicht, dann kann das Jobcenter Geld sparen, wenn ich die Maßnahme beende. 

Und: Ich kann mich dann wieder voll auf Bewerbungen konzentrieren. Oder ich kann in eine andere Maßnahme einsteigen, sobald ich wieder gesund bin.

Aber das ist nur ein Beispiel. Wenn man den Grund in seinem eigenen Fall erfahren möchte, frage man sein eigenes Jobcenter und seinen eigenen Bildungs-Träger.

Der rechtliche Rahmen der Maßnahme ist geregelt in der Eingliederungs-Vereinbarung, die ich mit dem Jobcenter unterschrieben habe. Die würde ich nochmal durchlesen (und beim nächsten Mal vor dem Unterschreiben).

Gruß aus Berlin, Gerd

Kommt vermutlich auch drauf an, wie lange a) die Massnahme ist und b) die Krankheit

Wenn die Maßnahme an einen Termin gebunden ist oder auf eine Zeit befristet wurde, diese dann ausläuft, während deine Tochter krank ist, ist das doch irgendwie logisch. Wenn die Maßnahme für 4 Wochen läuft, wovon deine Tochter drei Wochen krank ist, ist das doch ihr eigenes Pech.

Nicht das ich wusste normaler weise dürfen sie das nicht da sie ja krankgeschrieben ist aber es kommt natürlich drauf an ob es das einzige Mal ist wo sie krank ist oder ob es häufiger vorkam

Ja.

Ich hatte während einer Maßnahme eine sechswöchige Kur. Und dann musste der Bildungsträger bestätigen, dass ich weiter machen darf.

Wenn er das verneint hätte, hätte ich auch nicht wieder dort hin gehen dürfen.