Kann der Vermieter nach der Wohnungsübergabe mir Mängel in Rechnung stellen?
Hallo.Haben heute Morgen für die alte Wohnung für Endabnahme vorgenommen.
Dabei fiel dem Vermieter auf das die Kabel die oben aus der Decke kommen keine Sicherungen haben.Jetzt will der Vermieter ne Firma beauftragen und uns die Kosten im Rechnung stellen.
Und im Garten hatten wir einen Brunnen da ist das Rohr im Winter geplatzt,jetzt sollen wir für das defekte Rohr bezahlen.Muss man sich sowas gefallen lassen.
Mfg
9 Antworten
Du musst natürlich nur für Schäden aufkommen, die du auch zu verantworten hast.
Eine Haftpflichtversicherung würde hier unberechtigte Ansprüche gegen dich abwehren.
Nein, brauchst du nicht zahlen ,widerspruch einlegen
Jetzt will der Vermieter ne Firma beauftragen und uns die Kosten im Rechnung stellen.
Darf man selber machen, bzw. selber eine Firma beauftragen.
Und im Garten hatten wir einen Brunnen da ist das Rohr im Winter geplatzt,jetzt sollen wir für das defekte Rohr bezahlen.
Vermietersache.
wenn ihr für den garten zuständig gewesen seid und euch nicht um den frostschutz gekümmert habt, ja !
Wenn an den Deckenauslässen für die Beleuchtung bei Mietbeginn Lüsterklemmen waren, sollten bei Auszug wieder solche dran sein. Da gibt es welche zum Klemmen oder zum Schrauben, Kosten sehr gering. Das kannst du selbst erledigen. Es braucht da keines Handwerkers.
Das zerfrorene Rohr im Brunnen ist Vermietersache.