Kann der Arbeitgeber die Kündigung vordatieren?
Ich habe am Montag dem 29.04 telefonisch dem Arbeitgeber gemeldet dass ich wegen Krankheit nicht erscheine. An gleichem Tag wurde von dem Arbeitgeber die Kündigung weggeschickt mit Datum vom 27.04. zum .04.05. ich arbeite seit dem 22. Oktober bei der Spedition als LKW - Fahrer und im Vertrag steht 3 Monate Probezeit kann er mir also einfach so vom 27.04. zum 04.05 Kündigen?
Und gilt dann meine Krankmeldung noch und wie lang?
4 Antworten
Auch innerhalb der Krankmeldung bist du kündbar, allerdings unter Einhaltung der Kündigungsfristen, die der Arbeitsvertrag bzw. das Gesetzt hierzu vorsieht.
Bist du sicher, dass die Probezeit nur 3, nicht 6 Monate besteht?
Die wären dann in deinem Fall mit einer Frist von vier Wochen (28 Kalendertagen) zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats möglich.
Demnach wäre die Kündigung n. § 622 (1) BGB zurückzuweisen, auf Beendigung des Arbeitsverhältnisses zum 31.05. mit entsprechendem Lohnanspruch zu verweisen. Kommt er dem nicht schrfitlich nach, wäre innerhalb von 3 Wochen nach Zugang Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht zu erheben.
Im Vertrag steht:" Abweichend zum Tarifvertrag wird eine Probezeit von drei Monaten vereinbart":
Welches Datum auf der Kündigung steht, ist einigermaßen egal. Wenn er damit ein Indiz dafür liefern will, dass die Kündigung unabhängig von der Krankmeldung sei, wird das für ihn keinen Nutzen bringen.
Entscheidend ist, wann die Kündigung bei Dir eingetroffen ist. Ab diesem Tag beginn die Kündigungsfrist zu laufen. Kündigungsfrist nach Ablauf der Probezeit ist 4 Wochen zum Monatsende oder zum 15.
Bei dem gezeigten Verhalten ist es für Dich angebracht, eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einzureichen. Das ist einfach und kostet zunächst nichts, auch einen Anwalt brauchst Du dafür nicht.. Die Mitarbeiter beim Arbeitsgericht helfen beim Formulieren der Klage.
Wenn Du keine Klage einreichst, wird die Kündigung trotz der Nichteinhaltung der Kündigungsfrist rechtswirksam!
das Vordatieren einer Kündigung ist nie statthaft! Die Kündigungsfrist während der Probezeit (1 Woche, 2 Wochen...) steht im Arbeitsvertrag.
und wenn Probezeit vorbei ist
die Probezeit ist abgelaufen. also geht das so kurzfristig überhaupt nicht. Und zurückdatieren gleich gar nicht.