Kann das Inkassoverfahren eingestellt werden?
Folgende Situation:
Angeblich wurden immer wieder kleine fällige Beträge an den Handyanbieter bezogen auf den zu dem Zeitpunkt laufenden Vertrag nicht überwiesen. Somit hat sich eine Summe von knapp 30 Euro gesammelt. Diese wurde angeblich mehrfach angemahnt, allerdings an eine alte nicht mehr aktuelle Adresse, die Post ist angeblich nicht an den Absender zurück gekommen. Dementsprechend war gar nicht bekannt dass es offene Posten gibt. Als dann einige Tage kein Handynetz mehr vorhanden war hat man über die Servicehotline erfahren, dass der Vertrag seitens des Anbieters gekündigt wurde und bereits ein Inkassoverfahren eingeleitet wurde. Einsicht seitens des Anbieters, dass die offenen Posten gar nicht bekannt waren gibt es keine.
Gibt ein eine Möglichkeit das Inkassoverfahren einstellen zu lassen? Der fällige Betrag würde natürlich überwiesen, wäre dieser bekannt gewesen wäre das Geld natürlich auch gleich überwiesen worden. (eventuelle Randinformation: betroffene Person ist Hartz IV Empfäger, eine Ratenzahlung über das Inkassounternehmen wäre nur mit einer monatlichen Rate von knapp über 80 Euro möglich, was entsprechend nicht getragen werden könnte)
Vielen Dank im Voraus!
3 Antworten
Die Kündigung ist mit ziemlicher Sicherheit unwirksam, siehe §45k TKG.
Daher würde ich nur die 30€ zzlg. gerundet 5€ Mahnauslagen direkt an den Anbieter überweisen und gleichermaßen fordern, dass die Leistung sofort wieder fortgesetzt werden muss
Darüber hinaus Gutschrift für die Zeiten der rechtswidrigen Anschlusssperre auf der nächsten Rechnung.
Die Kündigung wird allerdings nach der Geschichte dankend angenommen, es wurde auch bereits ein Vertrag bei einem anderen Anbieter abgeschlossen von daher soll die Leistung auch gar nicht mehr fortgesetzt werden
Gib mal gerundet die einzelnen Forderungs Positionen
Gibts noch andere Schulden?
Nichts eingetragens bzw. was über Inkasso läuft
Um was für einen Vertrag handelte es sich und Wie lange lief der Vertrag ? (Hier wird schadensersatztechnisch oft getrickst)
Hier ein typisches Urteil :
Das Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg entschied mit Urteil von Anfang
September (Urteil vom 05.09.2012 – Az.: 24 C 107/12), dass dem
Telefonanbieter zwar für die Restlaufzeit ein Schadensersatzanspruch
zusteht. Allerdings kann er nicht das gesamte Entgelt verlangen, sondern
lediglich 50%. Die anderen 50% muss sich der Anbieter als ersparte
Aufwendungen anrechnen lassen,
Ist es zu Lastschriftrückläufer hekommen ? (wieviele?)
Wie ist das Nervenkostüm ?
Sind in den 30 € schon diverse Mahngebühren mit enthalten ?
Zu den Inkassokosten gibt es eine Liste http://www.schuldnerberatung-schickner.de/news/inkassokosten-zulassig-oder-nicht-/
Bei Forderung bis 500 € wären inkl Auslagenpauschale maximal 18 € zu zahlen
200€ Inkassogebühren sind für sich bereits ein Verstoß gegen das RVG. Dies könnte man beim zuständigen Aufsichtsgericht anzeigen.
Wieso eine monatliche Rate von 80,-€ wenn die Schuld nur 30,-€ beträgt? Auf keinen Fall solltest du das Geld an die Telefongesellschaft überweisen, wenn schon ein Inkassounternehmen beauftragt wurde, hatst du nur noch Schulden beim Inkassounternehmen.
Nein!
Lediglich der forderungseinzug wurde an die inkassobude abgetreten ,forderungsinhaber ist nach wie vor der Telko Gläubiger
Zahlungen immer zweckgebunden (nur hauptforderung))an den Gläubiger und nicht ans Inkasso
30 Euro die ursprünglichen Schulden, dann würden 100 Euro in Rechnung gestellt für die Kündigung seitens des Anbieters während einem laufenden Vertrages und der Rest sind Zuschläge vom Inkassounternehmen, insgesamt nun Ca. 300 Euro.
Es geht mir nicht darum wo man was hin überweisen muss sondern ob es einen Weg gibt dass das Inkasso Verfahren eingestellt wird und nur die 130 Euro an den Anbieter gezahlt werden müssen
30 Euro die eigentlichen Schulden
100 Euro die Kündigung seitens des Anbieters während einem laufenden Vertrag
Und nochmal knapp 200 Euro weil's zum Inkasso gegangen ist