Karisha am 13.07.2009 um 20:35 Uhr
Hat das BaföG-Amt eigentlich irgendwelche Einblicke in meine Bankkonten? Können die irgendwie sehen wie viel Konten ich habe und evtl. auch wieviel Geld da drauf sein müsste?
Hinweis auf dem Antragsformular (ich zitiere):
Bitte beachten Sie, dass Angaben zu Ihrem Vermögen duch einen Datenabgleich nach § 41 Abs. 4 BAföG in Verbindung mit § 45 EStG und bei Vorliegen der Voraussetzungen durch eine Kontanabfrage nach § 93 Abs. 8 AO beim Bundeszentralamt für Steuern überprüft werden können.
Ja, das kann das Amt und tut es auch.
Beweis: Antrag gestellt im Juli ab Oktober. Im Januar immer noch kein Geld. Meine Mutter uberweist mir 50 EUR da blank. BAföG wird um diesen Betrag gekürzt, da Eltern mich unterstützen.
Alles Gute.
Das glaube ich nicht. Es gibt ja immer noch ein Bankgeheimnis, und einen allgemeingültigen richterlichen Durchsuchungsbeschluss werden die Bafög-Ämter nicht haben....
Maryline am 13. Juli 2009 20:42 Das Bankgeheimnis ist heute weitgehend aufgehoben.
Na, das wollen wir aber nicht hoffen...!
Wolfi0410 am 13. Juli 2009 22:14 Doch. ist aber so. Jede Sozialamttussi kann heute beim BAFIN eine Abfrage machen welche Konten unterhalten werden und bei berechtigten Betrugsverdacht auch die Konten einsehen.
Siehe oben den Text von mienche.

Stell dir vor, die dürfen das und du hast es ihnen erlaubt. Das Kleingedruckte mal wieder. Böse Falle