Jobcenter verlangt untermietvertrag zwischen meiner Mutter und mir aber Vermieter ist die Wohngeimeinschaf. Wird die W.gmbH akzeptieren?

4 Antworten

Das sind Fragen die du wirklich am besten an die jeweiligen Beteiligten stellen solltest. Also, zum Untermietvertrag an die WBG und zur Höhe der Miete an das Jobcenter. Ich würde da einfach mal 50 % der Miete deiner Mutter nennen und fragen ob sie das übernehmen. Wenn sie das verneinen würde ich Fragen was sie bereit sind zu zahlen.

Ich habe 1 Zimmer mal in meine Wohnung untervermietet. Ich habe keine zusätzliche Kosten bei meiner Vermieterin zahlen müssen. Ich habe 3 Schlafzimmern, 1 Wohnzimmer, Toilette, Bad und Küche die mitbenutzt worden sind.

Ich habe daher die gesamte Warmmiete in drei teilen geteilt und ein Teil hat der Untermieter bezahlt. Des habe ich an Jobcenter gegeben. Wenn ihr zwei Zimmern habt, solltest Du 50% die Kosten Warmmiete übernehmen

Es ist sinnvoller Untermietvertrag mit Deiner Mutter abzuschließen. Weil Du nicht nur die Kosten für die Unterkunft brauchst, sondern Grundsicherung Lebenskosten während Du keine Arbeit hast auch.

Wenn ihr ALG - 2 unabhängig voneinander bezieht,dann solltest du ja schon min.25 Jahre alt sein oder hast du ein Kind ?

Du brauchst dann keinen Untermietvertrag,euch steht jeweils der Kopfanteil ( 50 % )  der KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung ( Warmmiete ) zu und das geht aus dem Hauptmietvertrag hervor und ggf.der aktuellen Betriebskosten/ Heizkostenabrechnung.

Das JobCenter verlangt von dir einen nachvollziehbaren Beleg über deine persönlichen Kosten der Unterkunft. Vorzugsweise sollte die Zahlung über ein Konto erfolgen.