Jemand ist in mein parkendes Auto gefahren. Wie soll ich vorgehen?

6 Antworten

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Du hast prinzipiell richtig gehandelt. Ich möchte keinem etwas unterstellen, aber es ist bekannt, dass verschiedene Gutachter mit Werkstätten zusammenarbeiten. Der Gutachter erstellt ein Gutachten, das zur Regulierung des Schadens bei der Versicherung des Unfallgegners eingereicht wird (mit hohem Reparaturaufwand) und die Werkstatt repariert günstig. Da Du die Forderung mit der Vollmacht praktisch an die Werkstatt abtreten solltest, bekommst Du in diesem Fall ein billig repariertes Auto und die Versicherung eine hohe Rechnung. Die Differenz zwischen realem Reparaturaufwand und Rechnung an die Versicherung bleibt dann für die Werkstatt und den Gutachter. Du kannst in diesem Fall nichts mehr kontrollieren und bist der Werkstatt hilflos ausgeliefert. Es ist üblich und prinzipiell Dein gutes Recht als Geschädigter, einen Gutachter Deiner Wahl auf Kosten Deines Unfallgegners einzuschalten und ein neutrales Gutachten erstellen zu lassen. Du musst jetzt zur Polizei gehen (Adresse steht auf dem Zettel der Polizei). Dort bekommst Du ein Aktenzeichen (Tagebuchnummer o.ä), unter der der Vorgang bei der Polizei geführt wird. Die könne Dir auch die Anschrift, des Halters des Busses (in der Regel ein Verkehrsbetrieb) geben, gegen den Du Deine Forderung mit diesem Aktenzeichen richten musst. Der übergibt das dann seiner Versicherung, die den Schaden reguliert und die Schadenssumme, die Dein Gutachter ermittelt hat, an Dich auszahlt. Dabei ist es unerheblich, ob und in welcher Werkstatt Du das Fahrzeug reparieren lässt. Vorsicht ist auch geboten, wenn die Versicherung versucht, Dir eine Werkstatt oder einen Gutachter vorzuschreiben. Die Versicherung ist generell bemüht, den Schaden so gering wie möglich zu halten - mit allen Konsequenzen für Dich (z.B. durch Einbau von Gebrauchtteilen usw.). Meistens wird mit "wir kümmern uns um alles" versucht, Dich auf diese Schiene zu bringen. Ich gehe auf so etwas generell nicht ein. Du hast das Recht, den Gutachter und die Werkstatt frei zu wählen. Darauf würde ich bestehen.

Die Auskunft der Werkstatt war richtig. Die Feststellung der Schadenhöhe durch das Gutachten eines vereidigten Sachverständigen dient auch der Beweissicherung und ist in Deinem Interesse. Dadurch kann ein nachträglicher Streit über die Schadenhöhe vermieden werden. Bei einem Fremdverschulden muss die gegenerische Kraftfahrthaftpflichtversicherung die Kosten des Gutachtens übernehmen. Dennoch bist Du formal der Auftraggeber des Gutachtens. Die Werkstatt sichert sich berechtigterweise gegen Forderungen des Gutachters ab, indem sie sich von Dir die Vorbehaltserklärung und Vollmacht unterschreiben lassen - das ist völlig in Ordnung. Natürlich darfst Du den Gutachter frei wählen, das muss nicht über die Werkstatt laufen. Du benötigst dafür auch keine Bestätigung einer Werkstatt.

Am besten ist, wenn du die gegnerische Versicherung fragst, was du machen sollst. Wenn sie einen Gutachter wollen, solltest du diesen dann selbst in Auftrag geben.

Ja, es ist üblich, dass du das unterschreiben sollst. Dadurch stellt der Gutachter sicher, dass er an sein Geld kommt. Es war aber gut, dass du nicht unterschrieben hast, denn wenn sich die Versicherung weigert, musst du selbst den Gutachter bezahlen.

Die Schadenshöhe soll ja der Gutachter bestätigen. 1000,- Euro hast Du aber ohnehin bereits dann, wenn mehr als ein Teil lackiert werden muss. Wenn die grob 4000,- Euro veranschlagen dürfte auch kaum ein Zweifel bestehen, dass das in Ordnung geht. Die Frage ist aber, ob die gegnerische Versicherung überhaupt ein Gutachten haben will, oder ob denen nicht ein Kostenvoranschlag reicht. Am besten dort einmal nachfragen, bevor Du das Gutachten machen lässt.

xhannax 
Fragesteller
 19.01.2012, 14:44

Als ich die Versicherung angerufen hatte, wurde mir gesagt, dass ich ab 1000€ einen Gutachter beauftragen soll.

Eine einfache Sache wäre, frag Deine Versicherung. Denn die kann dann Kontakt mit der Versicherung des Busfahrers aufnehmen und normalerweise wenn es zu einem Gutachten kommt, hat eine gute Versicherung einen eigenen Gutachter ;)