Ist mein Ferienjob steuerfrei wenn ich danach eine Ausbildung anfange?
Guten Abend,
ich besuche aktuell die 12. Klasse und mache dieses Jahr (endlich) mein Abi. Nach dem Abi werde ich einen Ferienjob wieder bei der gleichen Firma, wie ich es dieses Jahr gemacht habe. Mein Ferienjob ist ja steuerfrei, also ich bekomme die Steuern ja im folgenden Jahr in der Steuererklärung zurück, weil ich ja u.a. noch zur Schule gehe (von 11. in die 12. Klasse). Jetzt wollte ich mal fragen, wie es aussieht, wenn ich nach dem Abi im September 2016 dann eine Ausbildung anfangen möchte. Muss ich dann Sozialabgaben machen und Lohnsteuer zahlen? Oder bekomme ich es 'wie' dieses Jahr ausgezahlt?
Viele Grüße
3 Antworten
Eine Beschäftigung zwischen Schulabschluss und Beginn der Berufsausbildung wird berufsmäßig ausgeübt. Deshalb kann nicht als kurzfristige Beschäftigung abgerechnet werden. Der Ferienjob wird wie jeder andere Job mit SV-Abgaben abgerechnet. Ggf. einbehaltene Lohnsteuer dürftest du über die Einkommensteuer erstattet bekommen.
Es gibt das sogenannte "Existenzminimum". Das liegt bei ungefähr EUR 8.000 pro Jahr, und vermutlich verdienst du nicht so viel. Du kannst ja auch noch Sachen von der Steuer absetzen, z.B. die Fahrkarte zur Arbeit oder deine Krankenversicherung.
Die Steuern führt dein Arbeitgeber direkt ans Finanzamt ab, und zwar so, als würdest du das ganze Jahr bei ihm arbeiten. Bei dir ist das zu viel. Du solltest also im nächsten Jahr eine Steuererklärung machen, dann bekommst du die zu viel gezahlten Steuern wieder.
wenn du weniger als 600€ verdienst in deiner Ausbildung, wird dir nichts mit Steuern abgerechnet. (Wenn ich mich nicht irre)
Okay danke für die Antwort. 600€ netto oder 600€ Brutto in der Ausbildung,
Brutto denke ich.Netto ist ja das gehalt was übrig bleibt wenn man die Steuerrechnungen mit einbezieht bei Brutto Bin selber noch ein Schüler in der 11 Klasse :)
es sind ca 960 brutto ab dem man LSt abgezogen bekommt