Ich rede jetzt nicht von Mord und Totschlag sondern eher von Diebstahl.

Nein, man ist nicht verpflichtet, eine bereits begangene Straftat anzuzeigen; übrigens auch Mord und Totschlag nicht.
Bevorstehende Straftatan muß man anzeigen, soweit sie in § 138 StGB aufgeführt sind.
(Mord und Totschlag sind natürlich dabei; Diebstahl nicht.)

Einerseits ist es deine Bürgerpflicht Straftaten zu melden, aber das ist Ansichtssache. Probleme gibt es nur wenn du jemanden bewußt deckst und man es dir nachweisen kann....LG Delot
Das kommt wohl auf den Sach-Wert an und ob du es mit deinem Gewissen vereinbaren kannst.
Generell: JA
Heisst das wirklich: Ich habe Kenntnis von einem begangenen Mord - kenne Opfer und Täter - und muss nichts sagen? Das kann ich nicht glauben....
Das heißt, daß Du eine begangene Straftat nicht anzeigen mußt. Du mußt also nicht aktiv zur Polizei gehen, wenn Du Kenntnis von einem Mord hast. (Das heißt natürlich nicht, daß Du, wenn Du als Zeube befragr wirst, nichts sagen müßtest.) Viele juristische Laien glauben, man müsse zur Polizei, wenn man Kenntnis von einem Verbrechen habe; irgendwann werde ich mir mal das Buch "Populäre Rechtsirrtümer" kaufen.